Frage geschrieben am 25.08.2008 07:51:00

Betreff: Gemeinnütziger verein: Zuwendingsbestätigung


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin Vorstand eines gemeinnützigen Vereins. Das Bundesministerium der Finanzen hat im Dezember 2007 neue Muster für Zuwendungsbestätigungen herausgegeben. Ich möchte Sie bitten die von mir anhand der Vorlage des BMF erstellte Zuwendungsbestätigung zu überprüfen.

Zur Zuwendunsgbestätigung:
- aktueller Freistellungsbescheid 08/2008 liegt vor
- die Zuwendungsbestätigung wird von 2 oder 3 Vorständen unterschrieben (über 1500 Euro sind drei notwendig)
- Geldzuwendung
- nur Spenden keine Mitgliedsbeiträge
- im Freistellungsbescheid wird bzgl. der Gemeinnmützigkeit auf § 52 Abs. 2 Satz 1 Nr. 23 AO "Förderung des Hundesports". Muss der § auch irgednwo in der Zuwendungsbestätigung auftauchen? Freistellungsbescheid kann bei Bedarf zugemailt werden.

Desweiteren: ist das Anbringen unseres Vereinslogos auf der Vorlage steuerrechtlich in Ordnung oder unterliegt die Vorlage des BMF einem Urheberschutz und darf nicht verändert werden?

Besten Dank und viele Grüsse


Antwort geschrieben am 25.08.2008 08:56:13
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

ich habe Ihre Zuwendungsbestätigung geprüft. Sie in allen Belangen vollständig und richtig. Der von Ihnen zitierte § der AO muss nicht angegeben werden. Auch die Angabe des Vereinslogos ist so in Ordnung.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater


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