Frage geschrieben am 01.05.2011 21:18:11Betreff: Gesellschafterdarlehn
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Da ausreichend Barmittel im Privatvermögen vorhanden sind, könnte das Fahrzeug über ein Gesellschafterdarlehn finanziert werden. Welche Vorteile, Nachteile bzw. Kosteneinsparungen ergeben sich daraus, ist diese Variante aus steuerlicher Sicht empfehlenswert und was dabei muss dabei beachtet werden? Welche Buchungssätze im Kontenrahmen SKR04 Soll-Besteuerung müssen für das Darlehn und die Rückzahlungen angelegt werden?
Antwort geschrieben am 03.05.2011 17:01:46
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Bernd Raue
Hohenstaufenstraße 2, 73101 Aichelberg, Tel: 07164/79984-28, Fax: 07164/79984-27
Steuerberatung
Bewertungen: 6
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vielen Dank für Ihre Frage. Bitte beachten Sie, dass meine Antwort im Sinne einer Erstberatung im Rahmen des von Ihnen angegebenen Honorars erfolgt und nur die von Ihnen gemachten Angaben berücksichtigen kann.
Soweit Sie der GmbH als Gesellschafter ein Darlehen geben, empfiehlt es sich immer, einen schriftlichen Darlehensvertrag zu schließen. Dieser sollte auch dem sogenannten Fremdvergleich Stand halten, also so formuliert werden, dass ein Dritter diesen auch geschlossen hätte.
Sie haben im Rahmen dieses Darlehensvertrages die Möglichkeit, die Rückzahlung sowie mögliche Zinsen zu regeln. Insbesondere wenn Zinsen vereinbart werden, sollten sich diese in einem marktüblichen Rahmen bewegen. Überhöhte Zinsen können zu einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.
Soweit notwendig, könnten Sie auch mit Hilfe eines qualifizierten Rangrücktritts die Eigenkapital-Situation der GmbH stärken.
Bei der grundsätzlichen Entscheidung, ob Sie das Fahrzeug mit Hilfe eines Fremd- oder Gesellschafterdarlehens finanzieren, sind wohl zunächst wirtschaftliche Erwägungen zu nennen. Hier spielt vor allem die Frage eine Rolle, wie hoch die Fremdfinanzierungskosten wären und wie hoch die Erträge sind, die sie bei einer alternativen Anlage mit Ihrem Privatvermögen erwirtschaften.
Soweit Sie der GmbH Mittel im Rahmen eines Gesellschafterdarlehens zur Verfügung stellen, müssen Sie sich auch fragen, was mit diesen Mitteln im schlimmsten Fall einer Insolvenz der Gesellschaft geschieht. Hinsichtlich dieser Mittel stehen Sie also zusätzlich mit einem Teil Ihres Privatvermögens im Risiko, sollte die GmbH in Insolvenz gehen. Ungeklärt ist derzeit noch die Frage, inwieweit im Falle des Ausfalls des Darlehens aufgrund der Insolvenz der GmbH möglicherweise nachträglich Anschaffungskosten (§ 17 EStG) in Betracht kommen können.
Im Rahmen der Gewinn- und Verlustrechnung der GmbH ergeben sich in beiden Fällen Abschreibungen aus dem Kaufpreis des Fahrzeuges und ggf. Zinsen aus dem jeweiligen Darlehen.
Grundsätzlich wäre es möglich, bei dem Gesellschafterdarlehen auf die Zahlung von Zinsen zu verzichten. Der Zinsverzicht könnte zwar im Grundsatz eine verdeckte Einlage darstellen, dies kommt aber nicht zum Tragen, da die nicht gezahlten Zinsen kein einlagefähiges Wirtschaftsgut darstellen. Somit haben Sie beim Gesellschafterdarlehen auch die Option, auf eine Zinszahlung zu verzichten; dies könnte den Aufwand der GmbH entlasten. Durch die Wahl der Höhe der Zinszahlung ergibt sich im Ergebnis eine Verschiebung von Steuern zwischen GmbH und Ihrem Privatvermögen. Welche Gestaltung hier vorteilhaft ist, lässt sich nur in Kenntnis Ihrer persönlichen Steuersituation entscheiden.
Wichtig ist hinsichtlich der Bilanzierung der GmbH noch zu beachten, dass bei völliger Unverzinslichkeit des Darlehens und einer voraussichtlichen Restlaufzeit von mehr als 12 Monaten eine Abzinsung vorzunehmen ist (§ 6 Abs. 1 Nr. 3 EStG). Dies würde zu einem steuerpflichtigen Ertrag führen. Um dies zu vermeiden ist es also ratsam, wenigstens eine geringe Verzinsung vorzusehen.
In Ihrem Privatvermögen erzielen Sie aus den Zinsen Einkünfte aus Kapitalvermögen, die nicht den Regelungen der Abgeltungssteuer unterliegen (soweit Sie zu mehr als 10% an der GmbH beteiligt sind). Dies hat den Vorteil, dass Sie mit dem Darlehen in Zusammenhang stehende Aufwendungen voll als Werbungskosten abziehen können. Sollten Sie das Darlehen also zB privat refinanzieren, könnten Sie die damit verbundenen Schuldzinsen als Werbungskosten abziehen. Der sich ergebende Überschuss unterliegt Ihrem individuellen Einkommensteuersatz.
Ein beachtenswerter Aspekt könnte noch sein, inwieweit Sie die Liquidität in Ihrem Privatvermögen benötigen, um anderweitige vorhaben zu realisieren. Soweit Sie dieses Geld in die GmbH geben, ist es unter Umständen stärker gebunden und steht für andere Vorhaben nicht kurzfristig zur Verfügung.
Folgende Buchungssätze wären möglich:
Einzahlung des Gesellschafterdarlehens:
Bank an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern #3510
Tilgungen:
Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern #3510 an Bank
Zinsen:
Zinsaufwendungen für langfristige Verbindlichkeiten #7320 an Bank
Bitte betrachten Sie meine Ausführungen als einen ersten, nicht abschließenden Überblick über das Thema. Eine vollumfängliche Analyse wäre nur in Kenntnis der genauen Steuersituation der GmbH und Ihrer persönlichen möglich und ist in diesem Rahmen leider nicht machbar.
Ich hoffe, die Ausführungen haben Sie weitergebracht, anderenfalls nutzen Sie bitte die Möglichkeit des Nachfragens. Gerne können Sie mich hierzu auch direkt kontaktieren.
Mit freundlichen Grüßen
Bernd Raue
Steuerberater
Bernd.Raue@StB-Raue.de
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