Frage geschrieben am 12.08.2008 14:54:00Betreff: Gewerbe oder Festanstellung - was ist lukrativer ?
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
1. Festanstellung mit 4.000€ brutto je Monat normale Sozialabgaben - GKV etc
2. Abrechnung über Gewerbe(scheinselbständigkeit würde nicht vorliegen) ebenfalls 4.000€ je Monat.
Welche Variante wäre hier lukrativer ?
Genrell denke ich beim Gewerbe an die Vorteile durch PKV, private Rente .. Jedoch Frage ich mich ob netto am Ende auch noch mehr übrig bleibt ausser bessere Leistungen.
Sicher ist dies abhängig je nach Tarif etc mir geht es aber prinzipiell um die Einkommensteuer, Gewerbesteuer und was sonst zu berücksichtigen wäre an weiteren Kosten.
Ziel ist natürlich effektiv netto mehr zu haben + bessere Leistungen durch PKV etc.
Antwort geschrieben am 12.08.2008 15:32:33
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Was in Ihrem Falle besser ist, müsste detailliert überprüft werden und kann auf keinen Fall auf Grund der wenigen und sehr allgemeinen Angaben abschliessend beurteilt werden.
Selbstständige unterliegen im Allgemeinen nicht der Sozialversicherungspflicht, weil der Personenkreis der Selbstständigen nicht als schutzbedürftig in der Sozialversicherung angesehen wird. Ein Merkmal der selbstständigen Tätigkeit ist die Freiheit im Einsatz der persönlichen Arbeitskraft. Hauptberuflich Selbstständige sind nach § 5 Abs. 5 SGB V weder als Arbeitnehmer noch als Rentner krankenversicherungspflichtig, wobei hauptberuflich eine selbstständige Tätigkeit immer dann vorliegt, wenn sie von der wirtschaftlichen Bedeutung und dem zeitlichen Aufwand her die übrige Erwerbstätigkeit deutlich übersteigt. Allerdings können auch Selbständige nach anderen gesetzlichen Vorschriften z. B. Landwirte, Künstler und Publizisten krankenversicherungspflichtig werden.
Nach dem Recht der Arbeitsförderung gibt es keine Versicherungspflicht für Selbstständige.
Für die Beurteilung der Rentenversicherungspflicht der selbstständigen Handwerker ist der Rentenversicherungsträger an die Entscheidung der Handwerkskammer hinsichtlich der Eintragung in die Handwerksrolle gebunden.
Steuerlich müssen Sie die Arbeitnehmertätigkeit der selbständigen Tätigkeit gegenüber stellen. Dabei müssen Sie zum Vergleich mit der Arbeitnehmertätigkeit den Gewinn durch Gegenüberstellung der Betriebseinnahmen und Betriebsausgaben für die selbst. Tätigkeit ermitteln.
Wie gesagt, dies ist alles sehr differenziert und müsste detailliert durch gerechnet werden. Dafür ist dieses Forum nicht geeignet. Daher kann ich auch keine bestimmte Empfehlung abgeben.
Ich hoffe, Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes, geholfen zu haben.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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