Frage geschrieben am 24.12.2010 09:07:19Betreff: Gewerbebetrieb- Verlust
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Mein Büro befindet sich im Moment in gemieteten Räumlichkeiten. Da ich privat jedoch ein Haus baue, soll das Büro dorthin verlegt werden. In diesem Haus befindet sich auch eine Wohnung, die vermietet werden soll und eine Photovoltaik-Anlage, die gerade noch montiert wird. Diese beiden "Tätigkeiten" kann/soll ich ja ebenfalls als Gewerbe anmelden. Jedoch habe ich die Befürchtung, daß mir das Finanzamt im nächsten Jahr mit dem Thema Liebhaberei kommen könnte. Deshalb meine Frage: soll ich die beiden zusätzlichen Bereiche (Photovoltaik/Vermietung) mit in mein bestehendes Gewerbe integrieren (dann auch Erweiterung der Gewerbeanmeldung bei der Gemeindeverwaltung), oder soll ich einfach das Jahr 2009 mit Gewinn melden (ich würde dann Einnahmen angeben und versteuern, die ich nicht hatte), oder reicht schon eine deutliche Verlustminderung aus, bzw. würde das Finanzamt mit der Aussicht der zusätzlichen Einnahmen gar keine Liebhaberei-Diskussion beginnen?
Vielen Dank für Ihre Antwort
Mit freundlichen Grüßen
Antwort geschrieben am 24.12.2010 10:51:45
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie üben nach Ihrer Schilderung mehrere Tätigjkeiten aus, diese Sachverhalte müssen Sie in der Steuererklärung auch getrennt ausweisen. Die Vermietung einer Wohnung kann nicht zu den Einkünfte aus Gewerbetrieb (§ 15 EStG) gerechnet werden, hier ist allein § 21 EStG (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung) einschlägig, Sie erklären die Einnahmen und Ausgaben hierfür in der Anlage "V". Eine Anmeldung beim Gewerbeamt erfolgt insoweit nicht.
Wenn Sie im Bereich der gewerblichen Einkünfte in 2009 und 2010 steuerliche Verluste erzielen, so kann das Finanzamt dies nur dann nicht anerkennen, wenn erkennbar ist, dass Sie auf Grund einer sogenannten "Totalüberschussprognose" langfristig nur Verluste erzielen werden. Es bringt Ihnen keine Vorteile, wenn Sie "Einnahmen erfinden", Sie müssen wahrheitsgemäß erklären. Wenn Sie darlegen können, dass Sie nur vorübergehend Verluste geltend machen und auf Dauer insgesamt ein positiver Überschuss vorliegt, dann steht der Anerkennung dieser Verluste in den aktuellen Jahren nichts im Weg. Das Finanzamt geht nicht automatisch von einer Liebhaberei aus, insbesonderte bei Photovoltaikanlagen sind die Überschussberechnungen als günstig einzustufen. Dann bleibt nur noch der Verlust aus der anderen gewerblichen Tätigkeit. Da ich nicht weiß, um welche Tätigkeit es sich hier handelt, kann ich insoweit auch keine Einschätzung abgeben,
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen, für eine Nachfrage stehe ich gerne zur Verfügung,
mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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