Frage geschrieben am 13.04.2009 09:51:05Betreff: Gewinnmindernde Investition
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
seit einigen Jahren bin ich selbständiger Gewerbetreibender (Einzelunternehmen) in der Internet-Branche.
Nun erwäge ich mit den Gewinnen aus diesem Gewerbe, quasi als Investor, Anteile an einer anderen Website zu erwerben, von der ich mir insbesondere durch meinen finanziellen Einstieg mit guter Wahrscheinlichkeit eine ordentliche Wertsteigerung erhoffe. Der Verkäufer der Anteile betreibt mit seiner Website auch ein Einzelunternehmen.
Meine Frage lautet:
Welche rechtlichen Formalien sind erforderlich (sowohl auf meiner Seite als auch auf der Seite des Verkäufers der Anteile) und welche Bedingungen müssen eingehalten bzw. erfüllt sein, damit meine Investition sich noch im Jahr des Kaufes möglichst weitgehend steuerlich gewinnmindernd auf meine Einnahmen in meinem eigentlichen Gewerbe auswirkt. Bedarf es dazu einer besonderen Rechtsform auf meiner Seite oder auf Seite des Verkäufers?
Vielen Dank im voraus!
Grüße
Antwort geschrieben am 13.04.2009 14:19:39
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
1. Ihr Ziel ist es, Gewinne aus einer Investition zu erzielen, wobei die unternehmerische Tätigkeit durch einen anderen ausgeübt wird.
Dies ist durch reine Kapitalgewährung im Rahmen eines Darlehens möglich, wobei Sie allerdings hier am Anfang keine steuermindernden Folgen bei sich selbst haben. Außerdem müsste er Ihnen eine Sicherheit geben, damit die Kapitalrückzahlung gewährleistet ist.
Unternehmerischer Gewinn an sich kann nur durch ein Mittragen des Risikos und Mitbeteiligung am Gewinn (im günstigen Fall) eintreten.Sie müssten sich daher mit dem anderen Unternehmner über eine Gesellschaftsform einigen. Bei einem Einzelunternehmen können Sie sich nicht anteilsmäßig (wie etwas durch den Erwerb von Anteilen einer GmbH) beteiligen. Wenn Sie "anteilig" beteiligt sein wollen, ist die Vereinbarung einer Gesellschaft des bürgerlichen Rechts bzw. einer OHG bei vollkaufmännischenm Geschäftsbetrieb zu empfehlen. Dann haben Einfluss auf das Unternehmen und auf die Gewinnverteilung. Wenn Sie zu Beginn Gelder einlegen, so könnte man dies so darstellen, dass Sie bestimmte Kosten zu tragen haben (etwa Werbekosten), die Ihnen als Sonderbetriebsausgaben zugerechnet werden. Sie tragen damit aber auch das Risiko, dass diese Kosten dann keinen wirtschaftlichen Erfolg mit sich bringen.
Irgendwelche Anschaffungskosten auf eine Beteiligung führen nicht zu "steuerlichen Verlusten". Solche können nur entstehen, wenn Betriebsausgaben vorliegen. Das ist auch nicht durch die Gestaltung mittels einer Rechtsform des Unternehmens erzielbar.
Aus rein steuerlichen Gründen (Verlust im Jahr der Beteiligung) macht auch die Wahl der Rechtsform keinen Sinn, entscheidend ist die wirtschaftliche Planung für das erste Jahr und die Folgejahre, ob sich die Investition letztlich rechnet und Gewinne möglich sind.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick geben.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 18.04.2009 14:52:24
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Zerban,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre ein Konstrukt denkbar, indem ich mich verpflichte für Mieten und Personalkosten eine bestimmte Summe für die zu gründene GbR zu hinterlegen und selbst bis zur Verwendung durch die GbR treuhändisch zu verwalten?
Könnte ich diese Summe steuerlich als Sonderbetriebsausgabe für mein eigenes Gewerbe geltend machen? Das käme ja einem Verlustvortrag nahe, allerdings sind diese ja mit meinem Gewerbe/Einzelunternehmen eigentlich nicht möglich.
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Sehr geehrte Frau Rechtsanwältin Zerban,
vielen Dank für Ihre Antwort. Wäre ein Konstrukt denkbar, indem ich mich verpflichte für Mieten und Personalkosten eine bestimmte Summe für die zu gründene GbR zu hinterlegen und selbst bis zur Verwendung durch die GbR treuhändisch zu verwalten?
Könnte ich diese Summe steuerlich als Sonderbetriebsausgabe für mein eigenes Gewerbe geltend machen? Das käme ja einem Verlustvortrag nahe, allerdings sind diese ja mit meinem Gewerbe/Einzelunternehmen eigentlich nicht möglich.
Vielen Dank im voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 21.04.2009 15:23:08
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage:
Sonderbetriebsausgaben können Sie nur im Rahmen eines Unternehmens ansetzen, bei dem Sie Gesellschafter sind und solche Kosten als Gesellschafter selbst zu tragen haben. Betriebsausgaben sind Kosten, die eine Gesellschaft an sich trägt. Sie können jedoch solche Kosten nicht im Rahmen eines anderen (Einzel-) Unternehmens nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Sehr geehrter Fragesteller,
ich beantworte gerne Ihre Nachfrage:
Sonderbetriebsausgaben können Sie nur im Rahmen eines Unternehmens ansetzen, bei dem Sie Gesellschafter sind und solche Kosten als Gesellschafter selbst zu tragen haben. Betriebsausgaben sind Kosten, die eine Gesellschaft an sich trägt. Sie können jedoch solche Kosten nicht im Rahmen eines anderen (Einzel-) Unternehmens nicht als Betriebsausgaben geltend machen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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