Frage geschrieben am 28.07.2008 12:00:00Betreff: Gewinnverlagerung 2007/2008 § 4 Abs. 3 EStG
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Zur Senkung der Gewerbesteuer möchte A Gewinn nach 2008 verlagern. Der Gewerbesteuerfreibetrag soll in 2008 in Anspruch genommen werden.
1. Gibt es hier noch eine Möglichkeit (die Ansprachrücklage kann ja nicht mehr in Anspruch genommen werden)
2. Kann ggf. zum Betriebsvermögensverleich gewechselt werden umd Rückstellungen zu bilanzieren?
Vielen dank
Antwort geschrieben am 28.07.2008 12:32:55
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beatnworten möchten:
Frage 1
Bei einer Einnahme-Überschussrechnung gilt das Vereinnahmungs-und Verausgabungsprinzip im Sinne des § 11 EStG. Daher können Sie Betriebsausgaben in das Jahr 2008 vorziehen, ebenso können Sie Betriebseinnahmen in das Jahr 2009 verlagern, indem Sie beispielsweise Rechnungen für erbrachte Leistungen z.B. im Dezember 2008 erst im Januar 2009 in Rechnung stellen, sodass die Einnahme erst in 2009 zufließt.
Die Ansparrücklage ist zwar abgeschafft, dafür gibt des aber den sogenannten Investitionsabzugsbetrag. Sie können daher bis zu 40 % der voraussichtlichen Anschaffungs-oder Herstellungskosten eines neuen oder gebrauchten Wirtschaftsgutes ausserhalb Ihrer Gewinnermittlung gewinnmindernd gelten machen. Wird die Investition nicht getätigt, ist der Abzugsbetrag rückgängig zu machen und der Steuerbescheid, falls bestandskräftig, gem. § 7 g Abs. 4 EStG zu ändern.
Frage 2
Beim Wechsel der Gewinnermittlungsart sind im ersten Jahr unter anderem Betriebsvorgänge zu brücksichtigen, die sich gewinnmäßig noch nicht ausgewirkt haben. Dies kann im Übergangsjahr zu einem deutlich höheren Gewinn führen, der dann auf Antrag auf 2 oder 3 Jahre zur Vermeidung von Härten verteilt werden kann bzw. muß.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen mit meinen Ausführungen behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 28.07.2008 12:42:03
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Meine Formulierung war leider nicht eindeutig.
Der Gewinn in 2007 ist zu hoch. Der Gewinn in 2008 beträgt 0 €. Ich suche nach einem Weg in 2007 Aufwand zu generieren (Freibetrag für 2008 = 24.800,00 €),den ich notfalls in 2008 wieder auflöse.
Also werde ich mit mit der Antwort zur Frage 2 beschäftigen?
Vielen Dank für die schnelle Antwort.Meine Formulierung war leider nicht eindeutig.
Der Gewinn in 2007 ist zu hoch. Der Gewinn in 2008 beträgt 0 €. Ich suche nach einem Weg in 2007 Aufwand zu generieren (Freibetrag für 2008 = 24.800,00 €),den ich notfalls in 2008 wieder auflöse.
Also werde ich mit mit der Antwort zur Frage 2 beschäftigen?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 28.07.2008 12:47:45
Bzgl. Frage 2 müssen Sie aufpassen wegen den Korrekturposten im Übergangsjahr, daher empfiehlt sich, vorbehaltlich einer Überprüfung Ihrer Unterlagen, nicht unbedingt ein Wechsel der Gewinnermittlungsart. Sie können aber bereits in 2007 den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen ( s. obige Ausführungen ).
Ulrich Stiller
Steuerberater
Bzgl. Frage 2 müssen Sie aufpassen wegen den Korrekturposten im Übergangsjahr, daher empfiehlt sich, vorbehaltlich einer Überprüfung Ihrer Unterlagen, nicht unbedingt ein Wechsel der Gewinnermittlungsart. Sie können aber bereits in 2007 den Investitionsabzugsbetrag in Anspruch nehmen ( s. obige Ausführungen ).
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