Frage geschrieben am 04.09.2010 13:43:16Betreff: GmbH & Co KG -> Beendigung der geschäftl. Tätigkeit
Rechtsgebiet: Kapitalgesellschaften
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich bin Alleingesellschafter einer GmbH und einer GmbH & Co KG.
Die GmbH & Co KG übt seit über ein Jahr keine geschäftliche Tätigkeit aus. Die GmbH & Co KG hat auch keinerlei Vermögen.
Die GmbH an sich bleibt weiter bestehen.
Nun meine Frage:
Wie kann ich die GmbH & Co KG am einfachsten und mit den wenigsten Kosten / Aufwand "einstampfen"?
-> Liquidation?
-> Verschmelzung mit der GmbH?
Auf Ihre Antwort bin ich gespannt.
Antwort geschrieben am 04.09.2010 14:20:50
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Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform wie folgt im Rahmen einer Erstberatung beantworten kann:
Die Lösung ist relativ simpel: Sie scheiden schlicht als Kommanditist aus der Gesellschaft aus, was Sie lediglich bei einem Notar zum Handelsregister anmelden müssen.
Da die Kommanditgesellschaft dann keinen Kommanditisten mehr hat, wächst sämtliches Vermögen der KG (steuerneutral) der GmbH zu.
Die Kommanditgesellschaft ist damit erloschen; die GmbH existiert weiter.
Sie können alternativ Ihren Kommanditanteil in die GmbH einbringen oder die beiden Gesellschaften verschmelzen; dies ist aber wesentlich komplizierter und bringt nichts mehr.
Sie können allerdings auch liquidieren; auch dies nimmt aber Zeit in Anspruch.
Am einfachsten ist tatsächlich der einfache Austritt aus der Kommanditgesellschaft.
Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling
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