Frage geschrieben am 18.07.2011 21:38:50Betreff: Gründung einer UG (haftungsbegrenzt) als "Freier Mitarbeiter"
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
ich bin derzeit Einzelunternehmer/Freelancer. Das Geschäft läuft gut. Ich möchte meine persönliche Haftung reduzieren und überlege eine UG (Mini-GmbH) zu gründen, welche bekannt lich noch weitere Vorteile hat.
Derzeit habe ich mit fünf guten Stammkunden einen "Vertrag für freie Mitarbeit" bzw. Rahmenvertrag vereinbart, in der alle relevanten Fragestellungen und Vergütungsmodelle geregelt sind. Diese möchte ich weiterhin beibehalten.
Meine Frage: Kann ich diese Verträge bestehen lassen, oder muss ich die Kunden zwangsweise darauf hinweisen dass ich nun GF einer UG bin? Wie ist Ihre Erfahrung, wie reagieren die Kunden?
Antwort geschrieben am 18.07.2011 23:32:00
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Chalet Seaada als RSS-Feed abonnieren!
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04034836886, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04034836886, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14
ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie möchten die Haftung reduzieren durch eine UG. Das bedeutet, dass die UG Vertragspartner Ihrer Kunden wird und auf den Rechnungen auch die UG stehen muss. Ansonsten hätten Sie durch die Gründung der UG nichts gewonnen.
Natürlich hat die UG nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH. Deshalb muss man immer überdenken, ob nicht die Gründung einer GmbH auch in Frage kommt.
Ob eine Haftungsreduzierung wirklich nötig ist durch eine GmbH oder UG hängt immer sehr vom individuellen Geschäft ab. Wenn sie aber nötig ist, würde ich immer eine UG gründen, wenn die GmbH Gründung nicht in Frage kommt.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 19.07.2011 01:07:33
Das heisst ich brauche die Verträge über "freie Mitarbeit" oder "Rahmenverträge" nicht verändern; legendlich auf der Rechnung steht zustätzlich UG (haftungsbeschränkt)?
Besten Gruß
Das heisst ich brauche die Verträge über "freie Mitarbeit" oder "Rahmenverträge" nicht verändern; legendlich auf der Rechnung steht zustätzlich UG (haftungsbeschränkt)?
Besten Gruß
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 19.07.2011 11:20:57
Nein, die Verträge müssen auch entsprechend geändert werden. Die Rechnungen werden ausschließlich im Namen der UG ausgestellt.
Nein, die Verträge müssen auch entsprechend geändert werden. Die Rechnungen werden ausschließlich im Namen der UG ausgestellt.
Als Leser können Sie
oder Steuerprofi Seaada direkt*
*Weitere Informationen und eine Übersicht der 123recht.net Dienste finden Sie hier.
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:












