Frage geschrieben am 18.07.2011 21:38:50

Betreff: Gründung einer UG (haftungsbegrenzt) als "Freier Mitarbeiter"


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 35,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin derzeit Einzelunternehmer/Freelancer. Das Geschäft läuft gut. Ich möchte meine persönliche Haftung reduzieren und überlege eine UG (Mini-GmbH) zu gründen, welche bekannt lich noch weitere Vorteile hat.

Derzeit habe ich mit fünf guten Stammkunden einen "Vertrag für freie Mitarbeit" bzw. Rahmenvertrag vereinbart, in der alle relevanten Fragestellungen und Vergütungsmodelle geregelt sind. Diese möchte ich weiterhin beibehalten.

Meine Frage: Kann ich diese Verträge bestehen lassen, oder muss ich die Kunden zwangsweise darauf hinweisen dass ich nun GF einer UG bin? Wie ist Ihre Erfahrung, wie reagieren die Kunden?



Antwort geschrieben am 18.07.2011 23:32:00
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
Freiweide 7, 21029 Hamburg, Tel: 04034836886, Fax: 0407212413
Steuerberatung
Bewertungen: 14 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Chalet Seaada als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrte Fragestellerin,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

Sie möchten die Haftung reduzieren durch eine UG. Das bedeutet, dass die UG Vertragspartner Ihrer Kunden wird und auf den Rechnungen auch die UG stehen muss. Ansonsten hätten Sie durch die Gründung der UG nichts gewonnen.

Natürlich hat die UG nicht das gleiche Ansehen wie die GmbH. Deshalb muss man immer überdenken, ob nicht die Gründung einer GmbH auch in Frage kommt.

Ob eine Haftungsreduzierung wirklich nötig ist durch eine GmbH oder UG hängt immer sehr vom individuellen Geschäft ab. Wenn sie aber nötig ist, würde ich immer eine UG gründen, wenn die GmbH Gründung nicht in Frage kommt.


Mit freundlichen Grüßen

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen