Frage geschrieben am 18.12.2010 23:36:21Betreff: Grunderwerbssteuer / Schenkung / Abschreibung / Imobilien Kauf/Miete durch 2 Parteien
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 80,00
Status: Geschlossen
Firma B hat ein Glashalle gekauft die Sie Firma A zu einem guten Preis verkaufen kann, wenn Firma A die Immobilie M gekauft hat.
Gleichermaßen hat Firma B angefangen Artikel zu importieren die Firma A schon an ihrem bisherigen Standort verkauft und möchte diese an Firma A sowohl für den bisherigen Standort als auch den neuen Standort verkaufen.
In der Immobilie M dürfen diese Artikel auch heute schon ohne geänderte Genehmigung verkauft werden.
Firma A dauert der Prozess der Genehmigungen zu lange und Ihr werden die Kosten des Verfahrens zu hoch.
Firma A spricht mit dem Verkäufer Z und dessen Gläubiger Y der 100 % der Kaufpreis Summe für die Tilgung der Darlehen des Verkäufers Z erhält. Firma A möchte den Kaufpreis der Immobilie M um 20 % reduzieren.
Gläubiger Y und Verkäufer Z bitten um Bedenkzeit.
Diese Nutzen Sie um mit Firma B zu sprechen und machen Firma B den Vorschlag die Immobilie zum Verkauf der von Ihr importierten Waren für 1 Jahr zu nutzen. Die angemessen Ortsübliche Miete wäre zwar höher, jedoch bieten Verkäufer Z und Gläubiger Y Firma B die Immobilie zur Miete für 1 Jahr zu einem Jahres Mietzins an, der 20 % des Kaufpreises entspricht den Firma B ggf. für die Immobilie M bezahlt.
Firma A und Firma B sind Einzelunternehmen.
Inhaber Firma A ist der Sohn von Inhaber Firma B.
Beide sind steuerlich selbstständiger Unternehmer.
Firma A gibt es seit über 40 Jahren Firma B seit über 10 Jahren.
Firma A und B sind in einem anderen Bundesland als Verkäufer Z und Immobilie M
Firma B hat das wirtschaftliche Interesse die schon gekauften (importierten Waren) in Immobilie M zu verkaufen, da sie sonst evtl. drauf sitzen bleibt und sie hier versuchen kann die Artikel direkt zu verkaufen. ( Die Planzahlen sehen so aus das die Kosten gedeckt werden und Firma B die Miete und sonstigen Kosten aus dem Verkauf der importierten Waren decken wird)
Firma B hat desweiteren das Interesse als Zwischenmieter aufzutreten, da Firma A ohne Kaufpreisminderung den notariellen Kaufvertrag auflösen würde und Sie dann die zu
Folgende Fragestellungen ergeben sich:
Wie könnte / wird das Finanzamt den Vorgang sehen?
Wird der neue reduzierte Kaufpreis akzeptiert oder wird die Miete als Schenkung von Vater an Sohn gesehen?
1.Grunderwerbsteuer?
2.Abschreibung der Miete?
3.Ggf. Schenkung?
Mietvertrag und Kaufvertrag sind eigentlich unabhängig, da ja ggf. wenn die Genehmigung für Firma A nicht erteilt wird, dieser weiterhin aus dem Kaufvertrag aussteigen kann.
Szenario: 1
Verkäufer Z versteuert die Mieteinnahmen (ist lt. Gläubiger u. Verkäufer kein Problem, da der Verkäufer entsprechende Verlustvorträge hat, so das es sich für Ihn nicht auswirkt)
Firma B schreibt die Miete direkt ab.
Firma A zahlt nur für die neue Kaufsumme Grunderwerbsseteuer und kann auch nur entsprechend der neuen Kaufsumme abschreiben.
Sollte Firma A (da der Inhaber ja der Sohn ist die 20 % als Schenkung angerechnet werden) und die volle Summe für die Grunderwerbssteuer zahlen müßen müsste er doch auch von den 100 % entsprechend der Möglichkeiten abschreiben können.
Man könnte aber doch nicht Firma B die Miete als privat Entnahme belasten, wenn er mit Gewinn aus dem Geschäft geht oder?
Es geht hier nicht um die Frage wie die Immobilie abgeschrieben wird oder ähnliches, sondern nur um den Kaufpreiswert für und die Grunderwerbsseteuer und das später abschreiben der Immobilie (nach den Möglichkeiten) zum einen und die steuerliche Berücksichtigung der Mietkosten, so wie evtl. dem Strick mit der Schenkung auf der anderen Seite, da es ja zwar getrennte Firmen sind, jedoch Vater und Sohn die Inhaber der Firmen sind.
Frage vom Fragesteller weiter eingegrenzt
geschrieben am 19.12.2010 12:51:55
evtl. sollte ich noch folgendes anmerken, Verkäufer hat mit den anderen beteiligten keinerlei verwandtschaftliche Verhältnisse.
Der Vekerhrswert der Immobilie übersteigt den Kaufpreis egal ob Neu (80) oder bisher (100) um ein deutliches, nur ist der Marktwert, auf Grund der Genehmigungen etc. halt so das Der Verkäufer auf die Angebote des Käufers eingegangen ist.
Der Verkäufer versucht die Immobilie seit ca. 10 Jahren zu Verkaufen und sein Preis ist stetig gefallen.
geschrieben am 19.12.2010 12:51:55
evtl. sollte ich noch folgendes anmerken, Verkäufer hat mit den anderen beteiligten keinerlei verwandtschaftliche Verhältnisse.
Der Vekerhrswert der Immobilie übersteigt den Kaufpreis egal ob Neu (80) oder bisher (100) um ein deutliches, nur ist der Marktwert, auf Grund der Genehmigungen etc. halt so das Der Verkäufer auf die Angebote des Käufers eingegangen ist.
Der Verkäufer versucht die Immobilie seit ca. 10 Jahren zu Verkaufen und sein Preis ist stetig gefallen.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 19.12.2010 13:37:07
Sehr geehrter Fragesteller,
diese Plattform ist dafür vorgesehen, einen Sachverhalt zu steuerrechtlichen Fragen innerhalb von zwei Stunden zu bearbeiten. Sie stellen hier einen komplexen Sachverhalt mit steuerrechtlichen Fragen aus verschiedenen Rechtsgebieten dar. Ich empfehle Ihnen, dies im Rahmen einer Direktanfrage klären zu lassen, da dann auch ein Dialog möglich ist und mehr Zeit zur Verfügung steht, die für eine seriöse Beratung fü alle Aspekte erforderlich ist. Ich stehe Ihnen heute hierfür gerne zur Beantwortung zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 19.12.2010 13:37:07
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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