Frage geschrieben am 31.01.2010 16:38:58Betreff: Grundsteuer
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
die Stadt Gifhorn hat unlängst den Hebesatz des Grundsteuermeßbetrages um 20,5 % auf nunmehr über 400 % erhöht. Begründet hat sie die Erhöhung nicht. Das Geld wird benötigt, um den maroden Haushalt der Stadt (6,6 Mill. -) zu sanieren. Die Schulden sind auf eine extensive Ausgabenpolitik der Stadtväter zurück zu führen. Ist eine solche Erhöhung in Zeiten einer Banken-, Wirtschafts-, Finanz- und Immobilienkrise überhaupt recht und billig? Wie beurteilen Sie die Klageaussichten? In Nds. besteht nicht mehr die Möglichkeit des Widerspruchs....
Antwort geschrieben am 31.01.2010 17:05:53
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Sehr geehrter Ratsuchender,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Die Grundsteuer ist eine Steuer, die auf das Eigentum an Grundstücken und deren Bebauung festgesetzt wird. Die Grundsteuer wird als Realsteuer von den Gemeinden und Städten erhoben und gehört damit zu den Gemeinesteuern. Die gesetzliche Regelung befindet sich in Art. 106 Abs. 6 GG und im Grundsteuergesetz (GrStG).
Eine Klage gegen die Erhöhung ist als aussichtslos einzustufen. Wenn der Gemeinderat der Erhöhung rechtmässig zugestimmt hat, so werden Sie dagegen nichts unternehmen können.
Bund, Länder und Gemeinden in Deutschland haben derzeit einen Schuldenberg von insgesamt rd 1,7 Billionenen Euro angesammelt und stehen mit dem Rücken zur Wand. Daher liegt es auf der Hand, dass die kommunalen Steuern quer durch Deutschland erhöht werden. Dies haben wir der unsinnigen Verschuldungspolitik der öffentlichen Hand zu verdanken. Auch in Baden-Württemberg werden zur Zeit in sehr vielen Gemeinden die Grundsteuer-Hebesätze deutlich angehoben.
Ich bedauere, Ihnen keine positivere Auskunft geben zu können.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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