Frage geschrieben am 20.01.2010 12:52:02Betreff: Häusliches Arbeitszimmer / Betriebsvermögen
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 23,00
Status: Geschlossen
Grundlage: GbR aus 2 Personen; verheiratet und Partner der GbR seit 2005
von 2005 – 2006: GbR mietet Büroräume bis 02/2007
von 2007 - 2010: häusliches Arbeitszimmer in privatem Wohnhaus; (als Wohnhausmieter; Anteil des Arbeitszimmers an der gesamten, gemieteten Wohnfläche: ca. 19%)
ab 2009: ein (1) Partner der GbR wird Eigentümer des Wohnhauses, in dem sich auch das häusliche Arbeitszimmer der GbR befindet.
Der anteilige Wert des Arbeitszimmers liegt über dem steuerfreien Freibetrag bei Betriebsaufgabe.
Nur die anteiligen Betriebskosten in Höhe von ca. 19% (ca. 900€/Jahr) werden seit 2007 und bis 2008 steuerlich für die GbR geltend gemacht (keine AfA für Anteil am Wohnhaus). Da keine weiteren Büroräume angemietet sind, stellt dies also der Mittelpunkt der gesamten geschäftlichen Tätigkeit der GbR dar.
Der Wert des häuslichen Arbeitszimmers an der Gesamtwohnfläche (19% an der Gesamtwohnfläche) übersteigt die Bagatellgrenze von 20.500€. Wenn das häusliche Arbeitszimmer später aufgeben wird, um bspw. andere Geschäftsräume anzumieten oder das Wohnhaus zu verkaufen, soll eine Zuordnung zum Betriebsvermögen unbedingt vermieden werden.
Frage: Teil 1a:
Ist das häusliche Arbeitszimmer im Jahr 2009 automatisch in das Betriebsvermögen eingegangen, als Partner 1 Eigentümer des Grundstückes geworden ist? 1b:
Teil 1b:
Kann eine Zuordnung zum Betriebsvermögen vermieden werden, z.B. durch Überlagerung mit privater Nutzung, aber dennoch die anteiligen Betriebskosten (Strom, Heizung, Müll usw.) für die GbR abgeschrieben werden ?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 20.01.2010 13:37:57
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen hier zwei Fragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Dafür ist das ausgelobte Honorar von Euro 23 nicht angemessen, dies gilt für die Beantwortung einer einfachen Frage . Sie sollten das Honorar auf mindestens Euro 100 erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 20.01.2010 13:37:57
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Bewertungen: 141
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Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen hier zwei Fragen von erheblicher wirtschaftlicher Bedeutung. Dafür ist das ausgelobte Honorar von Euro 23 nicht angemessen, dies gilt für die Beantwortung einer einfachen Frage . Sie sollten das Honorar auf mindestens Euro 100 erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 20.01.2010 17:05:51
Sehr geehrter Ratsuchender,
die von der Kollegin genannten 100€ sind wirklich die Untergrenze für die Beantwortung Ihrer Fragen.
Mit freundlicen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 20.01.2010 17:05:51
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Bewertungen: 195
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die von der Kollegin genannten 100€ sind wirklich die Untergrenze für die Beantwortung Ihrer Fragen.
Mit freundlicen Grüßen
Ulrich Stiller
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