Frage geschrieben am 21.12.2007 15:18:00Betreff: Habe 2 GmbHs. Rechnung von einer an die andere
Rechtsgebiet: Mehrwertsteuer
Einsatz: € 50,00
Status: archiviert
Eine GmbH hat 300.000 Gewinn
Die andere hat 300.000 Verlust.
Die mit Verlust muss der mit Gewinn also noch 300.000 für Werbung berechnen. (Ist Tatsache)
Problem: 57.000 Umsatzsteuer müssen dann sofort am 10.1. abgeführt werden. Die andere GmbH hat dann 57.000 Euro Umsatzsteuer-Guthaben.
Erfahrungsgemäß wird das erst nach Jahren ausgezahlt und man holt sich so eine jahrelang dauernde Umsatzsteuersonderprüfung ins Haus.
Meine Idee:
Die Werbung wird von der einen GmbH an eine Schweizer Firma verkauft und berechnet. Diese berechnet es dann weiter mit ganz geringem Aufschlag an die andere GmbH. Die Werbung wird sozusagen für paar Euro in der Schweiz überarbeitet.
Wenn dann der Prüfer fragt, was ist denn das für eine fette 300.000 Euro Rechnung aus der Schweiz kann man darlegen, dass die andere GmbH ja genau den Betrag der Schweizer Firma berechnet hat.
Es geht nur darum, sich vor der Willkür des Finanzamts zu schützen, da die 57.000 Euro niemals sofort ausbezahlt würden und die Firma schließen könnte. Andererseits kann nicht 300.000 Gewinn und 300.000 Verlust erklärt werden. Zusammenfügen als 1 Organ möchte ich die beiden Firmen auch nicht. Daher viel mir die Idee mit der existenten Schweizer Firma zum Weiterverkaufen der Werbung ein.
Alles ganz sauber! Kein Sparmodell. Was muss ich beachten?
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 21.12.2007 15:34:04
Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Einsatz von 50 Euro für Ihr Umsatzsteuerproblem mit Auslandsbezug nicht angemessen ist. Sie sollten einen Einsatz von wenigstens 150 Euro in Betracht ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 21.12.2007 15:34:04
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 195
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Sehr geehrter Ratsuchender,
haben Sie bitte Verständnis dafür, dass der Einsatz von 50 Euro für Ihr Umsatzsteuerproblem mit Auslandsbezug nicht angemessen ist. Sie sollten einen Einsatz von wenigstens 150 Euro in Betracht ziehen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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