Frage geschrieben am 03.10.2011 12:10:56Betreff: Haus über Wert verkaufen, um Erbschaftssteuer zu sparen
Rechtsgebiet: Erbschaftssteuer
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Mutter hat ein Depotkonto mit 500.000€, 2 Kinder sind vorhanden
Kinder haben vermietete Immobilien
Nun die Idee:
die Kinder verkaufen an die Mutter eine Immobilie, Verkehrswert ca. 100.000€, für 500.000€
Vorteil:
im Erbfall muß der Verkehrswert der Immobilie versteuert werden, also nur 100.000€, andernfalls hätte das Depot versteuert werden müssen
die Immobilie ist auch länger als 10 Jahre im Besitz der Kinder
Gibt es hier einen Gedankenfehler oder wurde etwas nicht beachtet?
Antwort geschrieben am 03.10.2011 13:54:26
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Gerne beantworte ich ihre frage einer erstberatung und unter beachtung der vorgaben dieser plattform und ihres einsatzes.
Leider ist diese gestaltung nicht möglich. Der vorgang wird aufgeteilt in einen kauf und schenkungsteil. Bei verkauf über dem markt preis würden also die uebersteigenden 400.000 euro als schenkung betrachtet.
Bitte beachten sie aber das sie einen freibetrag pro kind von 400.000 euro haben bei einer erbschaft.
Mit freundlichen grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 03.10.2011 14:41:24
Vielen Dank für die Antwort. Bitte erläutern Sie etwas präziser, womit die Aufteilung in Kauf und Schenkung konkret begründet wird bzw. auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht.
Vielen Dank für die Antwort. Bitte erläutern Sie etwas präziser, womit die Aufteilung in Kauf und Schenkung konkret begründet wird bzw. auf welcher Rechtsgrundlage dies geschieht.
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 03.10.2011 16:34:30
Dieses kann unter anderem aus 7 abs 1erbschaftsteuergesetz abgleitet werden.
Über dem marktwert besteht eine unentgeltliche bereicherung.
Sie können auch unter dem stichwort
Gemischte schenkung im internet die verwaltungsanweisungen finden
Dieses kann unter anderem aus 7 abs 1erbschaftsteuergesetz abgleitet werden.
Über dem marktwert besteht eine unentgeltliche bereicherung.
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