Frage geschrieben am 11.12.2009 13:34:12

Betreff: Hauskauf Kind von Mutter, so steuergünstig wie möglich


Rechtsgebiet: Generelle Themen
Einsatz: € 38,00
Status: Beantwortet
Ich möchte die Eigentumswohnung meiner Mutter kaufen. Der Kaufpreis soll 150 TS € betragen und muss von mir finanziert werden. Gegenwärtig ist die ETW mit 75 TS € belastet. Gleichzeitig soll meine Mutter ein Wohnrecht oder einen Nießbrauch erhalten. Ich bin das einzige Kind, mein Vater ist verstorben.

Welche Kosten der Anschaffung (Grunderwerbskosten, Notarkosten etc.), Unterhaltung (Wohngeld) und Finanzierung (Zinsen, Tilgung) sind steuerwirksam und in welcher Höhe?

Ist aus steuerlicher Sicht das Wohnrecht oder der Nießbrauch sinnvoll?

Raten Sie zu einem Kauf, oder doch eher zur Schenkung?


Antwort geschrieben am 11.12.2009 18:36:42
Steuerberaterin Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
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Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.

In Ihrer Fragestellung kommt nicht klar zum Ausdruck, ob die Wohnung Ihre Mutter vermietet ist oder von der Mutter selbst genutzt wird und ob das Darlehen auf jeden Fall von Ihnen übernommen werden soll.

Liegt eine reine Selbstnutzung vor und soll dies auch nach der Übertragung so beibehalten bleiben, dann ist leider überhaupt keine steuerliche Vergünstigung möglich. Dann ist wirtschaftlich die Schenkung Ihrer Mutter an Sie die günstigere Regelung.

Wohnrecht und Nießbrauch unterscheiden sich dadurch, dass das Nießbrauchsrecht weiter reicht und im Falle einer Vermietung dazu führt, dass Ihrer Mutter die Mieteinnahmen zustehen. Bei einer Selbstnutzung ist im Nießbrauchrecht auch das Wohnrecht eingeschlossen und muss nicht separat gewährt werden.

Auch im Fall einer Vermietung macht es keinen Sinn, den Erwerb voll zu finanzieren. Ist, wie Sie erklären, der Nießbrauch vereinbart, dann ist zivilrechtlich Vermieter Ihre Mutter. Sie kann dann nur die Werbungskosten absetzen, die bei ihr anfallen. Die Zinsen, die durch eine Darlehensaufnahme durch Sie ausgelöst wurden, sind dann bei ihr nicht abzugsfähig und bei Ihnen nicht, weil Sie keine Mieteinnahmen erzielen.

Ich bitte Sie, eventuelle Fragen und die Klarstellung des Sachverhalts in der kostenlosen Nachfragefunktion zu stellen,

mit freundlichen Grüßen

Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

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