Frage geschrieben am 30.09.2010 23:33:30Betreff: Heimfahrten bei Doppelter Haushaltsführung
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 60,00
Status: Beantwortet
Es bessteht eine Doppelte Haushaltsführung seit 01.03.2009: Erstwohnsitz mit eigenem Hausstand in Hamburg, Arbeitsstätte in Berlin, Zweitwohnsitz in ca. 1km Entfernung von Arbeitsstätte in Berlin.
Jede Woche Montag morgens erfolgt im Regelfall die Fahrt vom Erstwohnsitz in Hamburg zur Arbeitsstätte in Berlin. Jede Woche Freitag nachmittags erfolgt im Regelfall die Heimfahrt von der Arbeitsstätte in Berlin zum Erstwohnsitz Hamburg. Zusätzliche Heimfahren unter der Woche finden nicht statt.
Seit dem 01.07.2009 steht ein Firmenwagen zur Verfügung, der laut monatlicher Gehaltsabrechnung mit ca. 250,- EURO (1%-Regelung) und ca. 8,- EUR (0,03%-Regelung) geldwertem Vorteil versteuert wird.
Fragen zu 2009
Vom 01.03.2009 bis ca. 30.06.2009 wurde für die wöchentlichen Heimfahrten der eigene Privat-Pkw genutzt. Ab dem 01.07.2009 bis zum 31.12.2009 wurde für die wöchentlichen Heimfahrten die Bahn genutzt. Der Firmenwagen wurde in 2009 nicht zu Heimfahrten genutzt.
1) Ist es korrekt, dass in der Gehaltsabrechnung für den geldwerten Vorteil gemäß der 0,03%-Regelung die Entfernung zwischen Zweitwohnsitz Berlin und Arbeitsstätte Berlin angesetzt wird, und nicht etwa die Entfernung zwischen Erstwohnsitz Hamburg und Arbeitsstätte Berlin?
2) Welche Entfernung muss angesetzt werden für die wöchentlichen Heimfahrten: die Entfernung zwischen Zweitwohnsitz Berlin und Erstwohnsitz Hamburg, oder die Entfernung zwischen Arbeitsstätte Berlin und Erstwohnsitz Hamburg (à im Regelfall startet die Heimfahrt direkt von der Arbeitsstätte und nicht vom Zweitwohnsitz aus; macht in der Praxis entfernungstechnisch bei mir zwar keinen großen Unterschied, ist aber eine prinzipielle Frage)?
3) Kann ich für die wöchentlichen Heimfahrten generell statt der echten Fahrtkosten (z.B. Benzin, Bahnticket) immer den 0,30-EURO-Pauschalsatz pro km ansetzen, d.h. unabhängig vom genutzten Verkehrsmittel (Privat-Pkw, Bahn, Firmenwagen, Mitfahrt bei Freunden)? Oder muss ich da pro Verkehrsmittel differenzieren?
4) Welche Werbungskosten für die wöchentlichen Heimfahrten kann ich in der Steuererklärung ansetzen (wie gesagt, ich habe nicht den Firmenwagen für Heimfahrten genutzt):
Alle wöchentlichen Heimfahrten x Entfernungskilometer x 0,30 EURO ?
Fragen zu 2010
In 2010 erfolgt der allergrößte Teil der wöchentlichen Heimfahrten mit der Bahn, einige wenige der wöchentlichen Heimfahrten mit dem Firmenwagen.
6) Kann ich alle wöchentlichen Heimfahrten als Werbungskosten ansetzen, d.h. auch diejenigen mit Firmenwagen? Oder gilt bei den wöchentlichen Heimfahrten mit Firmenwagen generell ein Werbungskostenabzugsverbot?
7) Muss ich die wöchentlichen Heimfahrten mit Firmenwagen auf der anderen Seite noch mit der 0,002%-Regelung als zusätzlichen geldwerten Vorteil in der Steuererklärung ansetzen? Oder gilt das nur für zusätzliche Heimfahrten unter der Woche (d.h. mehr als eine Heimfahrt pro Woche)?
8) Falls statt der 1%-Pauschalversteuerung die tatsächliche Kostenermittlung für den Firmenwagen vorteilhaft für mich wäre (habe ich noch nicht berechnet): Könnte ich das für 2010 jetzt noch unterjährig mit meinem Arbeitgeber abstimmen, oder muss ich das generell schon vor Beginn des jeweiligen Kalenderjahres mit meinem Arbeitgeber regeln (à Gibt es z.B. Änderungen bzgl. geldwertem Vorteil in der Gehaltsabrechnung? Woher bekomme ich z.B. die Angaben zu den tatsächlichen Kosten wie z.B. Versicherungskosten etc.?)
9) Macht es irgendeinen steuerlichen Unterschied, dass ich in 2010 statt der Position als „Leitender Angestellter" einen Vertrag als „angestellter Geschäftsführer" (kein Gesellschafter-Geschäftsführer) erhalten habe?
10) Macht es irgendeinen steuerlichen Unterschied, dass laut meinem Arbeitsvertrag die private Nutzung des Firmenwagens zwar grundsätzlich erlaubt ist, ich aber für Privatfahrten >100km die Tankkosten selber tragen muss?
Antwort geschrieben am 01.10.2010 02:39:41
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Plattform gerne wie folgt für Sie beantworte:
1. Korrekt. Zwischen Zweitwohnsitz und Arbeitsstätte in Berlin.
2. es heißt zwischen Beschäftigungsort und zur Hauptwohnung
3. Es gilt die Entfernungspauschale iHv 30 cent unabhängig vom Verkehrsmittel. Wenn Sie mit öffentlichen V. fahren, können Sie höhere tatsächliche Kosten ansetzen. Bei Flugkosten können nur die tätsächlichen Kosten angesetzt werden.
4. 1 Familienheimfahrt pro Woche also einfache km*0,3.
6. Bei den Heimfahrten mit Firmenwagen können Sie keine Werbungskosten geltend machen.
7. das gilt nur für mehr als eine Heimfahrt pro Woche.
8. innerhalb des Jahres kann eigentlich die Methode nicht gewechselt werden. Im Normalfall muss Ihr Arbeitgeber Ihnen die tatsächslichen Kosten mitteilen, wenn der Aufwand erträglich ist.
9. Grundsätzlich nicht.
10. Wenn Sie die Pauschalwertmethode anwenden nicht. Bei Fahrtenbuchmethode können die Kosten mit angesetzt werden als Werbungskosten.
Mit freundlichen Grüßen
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 05.10.2010 21:33:11
zu Frage 6 und 7:
D.h., wenn ich mit Firmenwagen die wöchentliche Familienheimfahrt mache:
a) kann ich keine 0,30 Cent pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen?
b) brauche ich andererseits auch keine 0,002% zusätzlich als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben (weil das erst ab der 2. Heimfahrt pro Woche gelten würde)?
zu Frage 6 und 7:
D.h., wenn ich mit Firmenwagen die wöchentliche Familienheimfahrt mache:
a) kann ich keine 0,30 Cent pro Entfernungskilometer in der Steuererklärung als Werbungskosten ansetzen?
b) brauche ich andererseits auch keine 0,002% zusätzlich als geldwerten Vorteil in der Steuererklärung angeben (weil das erst ab der 2. Heimfahrt pro Woche gelten würde)?
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 06.10.2010 17:01:16
a) richtig. Mit Firmenwagen geht das nicht gem. §8 Abs.2 S.5 iVm. §9 Abs.1 S. 3 Nr. 5 S. 3 und 4 EStG.
b) eine Besteuerung des geldwerten Vorteils von 0,002 % des Pkw-Listenpreises je Kilometer der Entfernung in der Lohnabrechnung ist nicht vorzunehmen für die erste Heimfahrt pro Woche. Genau.
Mit freundlichen Grüßen
a) richtig. Mit Firmenwagen geht das nicht gem. §8 Abs.2 S.5 iVm. §9 Abs.1 S. 3 Nr. 5 S. 3 und 4 EStG.
b) eine Besteuerung des geldwerten Vorteils von 0,002 % des Pkw-Listenpreises je Kilometer der Entfernung in der Lohnabrechnung ist nicht vorzunehmen für die erste Heimfahrt pro Woche. Genau.
Mit freundlichen Grüßen
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