Frage geschrieben am 21.08.2011 13:44:27

Betreff: Heirat nach Geburt und während des Elterngeldbezuges


Rechtsgebiet: Kindergeld, Elterngeld etc.
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich hoffe der "Einsatz" ist für diese Frage angemessen - ich bin mir nicht über die Ausmaße dieser Frage bewusst.

Ich schildere zuerst stichpunktartig die Situation und stelle dann die Frage:

- mit Partnerin unverheiratet zusammenlebend
- Kind seit Ende 04.2011 (mit Vaterschafts-/Sorgerechtsanerkennung)
- Sie nimmt 2 Jahre Elternzeit mit 1 Jahr Elterngeld (bis 04.2012)
- Sie zuvor angestellt mit ca. 3.600 brutto (AG ca. 15km entfernt)
- Ich angestellt mit 3.500 brutto zzgl. 300 steuerfreies Farhgeld (AG ca. 70km entfernt)
- Frühjahr 2012 werden bei mir ca. 500 brutto hinzukommen
- Anstehender Umzug in 10.2011 wg. Kind = größere Wohnung (keine Auswirkung auf Entfernung zum AG)

Wir wollen nun (doch endlich) heiraten. Ist es nun steuerlich ratsam, dies noch in 2011 zu tun oder damit bis 2012 zu warten? Ich frage vor allem wegen des Elterngeldes, was dann sicherlich meine Steuerschuld erhöhen wird. Wird sich die Heirat und die angestrebte Steuerklassenwahl 3/5 evtl. auch aus das Elterngeld selbst auswirken und ist ein 4/4 daher evtl. ratsam?

Vielen Dank im vorraus und beste Grüße


Antwort geschrieben am 21.08.2011 14:27:30
Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
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Sehr geehrte Fragestellerin,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.

Bitte bedenken Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen oder Änderung der Angaben das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.

Einkommensteuerlich haben Eheleute Wahlrecht zwischen Zusammenveranlagung und getrennte Veranlagung, also ein Vorteil gegenüber ledigen Personen. Wenn Sie in 2011 heiraten, können Sie in 2011 dieses Wahlrecht genießen.

Erfahrungsgemäß ist eine Zusammenveranlagung wegen Splittingtarif oft günstig für verheiratete Eheleute. In einzelnen Fällen könnte jedoch getrennte Veranlagung wegen Sozialleistung günstiger sein. Bei getrennter Veranlagung werden Sie so behandelt, wie eine ledige Person.

Ihrer Darstellung zufolge haben Sie Anspruch auf Elterngeld, unabhängig von ob Sie verheiratet sind oder nicht. Die Bemessungsgrundlagde für Elterngeld ist das Nettoeinkommen des Berechtigten. Deswegen ist Steuerklasse 4/4 ratsam.

Wenn Sie zurzeit keinen Lohn beziehen, fällt auch kein Lohnsteuerabzug, so dass für Sie im Laufe des Jahres keine zusätzliche Steuerbelastung entstehen würde.

Eine sichere Aussage dazu, welche Veranlagungsart für Sie günstiger wäre, kann nur nach einer Simulationsrechnung mit Ihren vollständigen Daten getroffen werden. Fall Sie die Vergleichsrechnung durchführen lassen möchten, stehe ich Ihnen gern unter Anrechnung dieser Erstberatungsgebühr zur Verfügung.

Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.

Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.

Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart
Tel: +49 (0)711 / 9332 2657
Email: info@zdbz.de


Mit freundlichen Grüßen

Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin

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Email: steuer@zdbz.de
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