>Herausgabe der Lohnsteuerkarte im laufenden Jahr
OK, danke. So habe ich es in den Gesetzestexten auch
verstanden. Wenn man die Pflicht als Steuerzahler hat,
jegliche Änderungen, die steuerlich relevant sind, zeitnahe
auf die Lohnsteuerkarte eintragen zu lassen (z.B. Kinder,
Steuerklassenwechsel etc.), dann geht es natürlich nur,
wenn man die Lohnsteuerkarte zur Hand hat.
Schönes Wochenende,
TaxGuerrillero
-- Editiert von TaxGuerrillero am 27.08.2010 14:39
von TaxGuerrillero am 27.08.2010 14:38
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