Frage geschrieben am 07.03.2008 16:50:00

Betreff: Hochzeit Dezember 07


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

meine Frau und ich haben am 27.12.07 geheiratet. Bis zu diesem Zeitpunkt hatten wir beide die Steuerklasse I. Erst im Januar sind wir dann beide in die Steuerklasse IV gewechselt.
Uns wurde immer gesagt das man grundsätzlich mit einer hohen Rückzahlung rechnen könnte egal wie hoch der Betrag im Detail ist.
Nun hat laut "Elster" meine Frau eine Rückzahlung von 40 Euro zu erwarten und ich selber ca 250 Euro.

Uns wurde geraten bei einem Einkommen meiner Frau von 1600,- Euro und einem Einkommen von mir von etwa 1800,- Euro getrennte Steuererklärungen für das Jahr der Hochzeit abzugeben.

Ist dies wirklich die günstigste Variante für uns?



Antwort geschrieben am 07.03.2008 17:33:38
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und gemessen an Ihrem Einsatz im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Für Ehegatten, die im entsprechenden Veranlagungsjahr, hier 2007, geheiratet haben, gibt es 3 Veranlagungswahlrechte:

1. Die Zusammenveranlagung
2. die getrennte Veranlagung,
3. im Jahr der Heirat die besonderen Veranlagung.


Die Zusammenveranlagung ist in der Regel dann am günstigsten, wenn einer der Ehegatten keine oder nur geringe Einkünfte bezogen hat. In Ihrem Falle liegt diese Voraussetzung nicht vor, sodass die getrennte Veranlagung oder die besondere Veranlagung durchaus günstiger sein kann.

Bei der getrennten Veranlagung werden die Einkünfte der Ehegatten der Eheleute getrennt ermittelt; grundsätzlich müssen Sie zwei Steuererklärungen abgeben.

Bei der besonderen Veranlagung werden die Ehegatten grundsätzlich wie Alleinstehende behandelt (§ 26c EStG). Auch hier gibt jeder Ehegatte seine eigene Steuererklärung ab.

Letztendlich keine ich keine Ferndiagnose darüber abgeben, welche Veranlagungsart für Sie am günstigsten ist. Hierfür müssten Ihre Zahlen, die Sie in der Einkommensteuererklärung angegeben haben detailliert überprüft werden. Wie bereits gesagt, es kann bei Ihnen durchaus sein, dass die getrennte oder besondere Veranlagung gegenüber der Zusammenveranlagung wirklich günstiger ist.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater




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