Frage geschrieben am 18.04.2009 16:47:13Betreff: Immobilienverkauf Steuer Spekulationsfrist
Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 40,00
Status: archiviert
2005 hat mir mein Vater zum Kauf einer Wohnung in Berlin 30 000 € geschenkt und 26 000 € geliehen. Die Wohnung habe ich im Sept. 2005 gekauft, jetzt möchte ich sie verkaufen.
Kaufpreis inkl. Grunderwerbsteuer: 56 000 €
Geplanter Verkaufspreis: etwa 75 000 €
Von Sept 2005 bis Sept 2007 habe ich die Wohnung selber bewohnt. Von April bis Sept 2007 habe ich ein Zimmer und von Sept 2007 bis Dez 2008 2 von 3 Zimmern vermietet. In dieser Zeit war ich im Ausland tätig und nur ab und zu in Berlin. Seit Dez. 2008 bin ich arbeitslos, wohne im 3. Zimmer und vermiete weiterhin 2 Zimmer (insgesamt 380 € Kaltmiete). Ich zahle weiterhin Geld an meinen Vater zurück (Darlehen).
Kann ich mit einem steuerfreien Verkauf rechnen, gilt der Spekulationsfrist? Wenn ich Steuer zahlen muss, in welcher Höhe ungefähr?
-- Einsatz geändert am 23.04.2009 21:41:40
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 20.04.2009 14:53:59
Sehr geehrter Fragesteller,
Sie stellen hier mehrere Fragen und erwarten eine Steuerberechnung, die an Hand der von Ihnen erteilten Informationen nicht möglich ist.
Ich weise Sie höflich auf die Vorgaben dieser Plattform hin. Da es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt (gemischt-genutzes Wohnhaus und § 23 EStG) sollten Sie eine Direktanfrage zu einem angemessen Honorar stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
geschrieben am 20.04.2009 14:53:59
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
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Ich weise Sie höflich auf die Vorgaben dieser Plattform hin. Da es sich um eine komplexe Angelegenheit handelt (gemischt-genutzes Wohnhaus und § 23 EStG) sollten Sie eine Direktanfrage zu einem angemessen Honorar stellen.
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
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Hinweis:
Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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