Frage geschrieben am 22.06.2008 13:23:00Betreff: Immobilienverkauf
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
habe 1999 eine Immobilie gekauft, die ich bis 2005 selbst genutzt habe. Dann wurde sie vermietet und jetzt verkauft.
Der Verkaufspreis war niederiger als der Anschaffungpreis minus Abschreibung.
Welche Kosten kann ich bei der Steuererklärung geltend machen?
Verlust durch niederigen Verkaufspreis
Maklergebühren
Notarkosten
Vorfälligkeitsentschädigungen
etc.
Antwort geschrieben am 22.06.2008 13:50:26
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte Ihre Frage gerne im Rahmen einer Erstberatung.
1. Sie gehen davon aus, dass den Anschaffungskosten nur der Veräußerungspreis abzüglich Abschreibung und Veräußerungskosten
gegenübergestellt werden. In § 23 Abs. 3 Satz 1 EStG heißt es jedoch, "Gewinn oder Verlust aus Veräußerungsgeschäften nach Absatz 1 ist der Unterschied zwischen Veräußerungspreis einerseits und den Anschaffungs- oder Herstellungskosten und den Werbungskosten andererseits". Somit müssen Sie auch die übrigen Werbungskosten aus dem Zeitraum der Vermietung berücksichtigen und bei dem Anschaffungspreis abziehen. Diese Zahlen entnehmen Sie Ihren Steuererklärungen.
Die von Ihnen im Übrigen aufgelisteten Kosten können Sie beim Veräußerungspreis abziehen, die Vorfälligkeitsentschädigung wird wohl nur anteilig für die Jahre der Vermietung berücksichtigt.
2. Sollte sich daraus immer noch ein Verlust ergeben, so kann dieser nicht mit den übrigen positiven Einkünften verrechnet werden sondern nur mit solchen aus anderen privaten Veräußerungsgeschäften im Sinne des § 23 EStG (§ 23 Abs. 3 Satz 7 EStG).
Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit einen ersten Überblick über die
steuerliche Berechnung geben.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
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