Frage geschrieben am 21.07.2011 12:53:47Betreff: Innergemeinschaftliche Lieferung ?
Rechtsgebiet: Umsatzsteuer
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Deutscher Baustofflieferant B2 übernimmt die Beförderung des Bausatzes und liefert gleichzeitig weitere Baustoffe von Deutschland nach Österreich. Rechnungsempfänger = deutsches Bauunternehmen B1, das nur über deutsche USt-ID-Nummer verfügt.
Es werden separate Rechnungen für Beförderung Bausatz und Baustofflieferung gelegt.
Muß B1 in Österreich USt-ID-Nr. beantragen und welche weiteren Rechtsfolgen ergeben sich?











