Frage geschrieben am 13.01.2011 14:56:18

Betreff: Intransparente Investmentfonds - §6 InvStG


Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Sind bei der Veräußerung eines intransparenten Investmentfonds die in den Vorjahren bereits versteuerten Beträge (nach §6 InvStG pauschal ermittelt ohne tatsächliche Ausschüttungen) auf den letztlich erzielten Veräußerungsgewinn anzurechnen bzw. davon abzuziehen ?




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