Frage geschrieben am 11.11.2010 16:55:32

Betreff: Ist mein Steuerberater zu teuer?


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Hallo,

simple und schnelle Frage denke ich:

Ich bin selbstständig, habe ein Home-Office.

Ich habe pro Monat ca. 40 verkaufte Geräte (40x Einkaufsrechnung + 40x Verkaufsrechnung)
Diese sind Differenzbesteuert nach 25a, da es gebrauchte Geräte von Privat im Einkauf sind.

+ 20 Poste Firmenausgaben (Einkäufe, Neuanschaffungen, Büromaterial).

Ich habe also im Monat gut 100 Buchungen.

Mein Steuerbearter berechnet mir für 100 Buchungen genau 1 Stunde Arbeit genau 70€ Netto.

Ist dies zu teuer?
Lohnt es sich, sich umzusehen?

Mein Steuerberater sagte mir nur, dass es Spielraum gibt, diese Kosten aber an der unteren Grenze liegen würde und ich so kaum einen günstigeren finden würde.


Antwort geschrieben am 11.11.2010 17:57:50
Steuerberater Werner Seiter
Stedinger Str. 39a, 27753 Delmenhorst, Tel: 04221-91230, Fax: 04221-912317
Steuerberatung
Bewertungen: 27 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Werner Seiter als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragender,

im Rahmen einer Erstberatung auf Basis der von Ihnen hier gegebenen Informationen sowie unter Berücksichtigung des gebotenen (Mindest-)Honorars beantworte ich Ihre Frage gerne wie folgt:

Das Honorar für die Erstellung der Buchführung bestimmt sich grds. nach §33 Abs.1 ff. StBGebV und bemisst sich demzufolge nach dem sog. Gegenstandswert (hier: Jahresumsatz oder – sofern höher – Jahresaufwand). Zulässig ist hiernach pro Monat ein – je nach Umfang und Schwierigkeitsgrad – ein Gebührensatz von 2/10 bis 12/10 ausweislich der Tabelle C zur StBGebV.

(Hinweis: Der Ansatz einer Zeitgebühr (§13 StBGebV) ist nur in besonderen Ausnahmefällen zugelassen und wäre in Ihrem Falle sicherlich nicht zulässig.)

Leider enthalten Ihre Ausführungen insofern keine ausreichenden Angaben, sodass an dieser Stelle keine genaue Berechnung erfolgen kann.

Beispielsweise aber würde sich bei einem angenommenen Jahresumsatz von 100.000 EUR und Ansatz eines (in Ihrem Falle vermutlich maximal angemessenen) mittleren Gebührensatzes von 6/10 ein monatliches Honorar von 90 EUR netto ergeben. Und bei einem angenommenen Jahresumsatz von etwa 50.000 EUR (ceteris paribus) eine monatliche Vergütung von 66 EUR. Im letzteren Falle wäre das von Ihnen zu zahlende Honorar also (wenn auch nur in geringem Maße) zu hoch.

Allerdings wäre ggf. auch die Vereinbarung eines Pauschalhonorars zulässig, wobei der Steuerberater gemäß §4 Abs.1 StBGebV aus einer solchen Vereinbarung nur dann ein (im Vergleich zu dem Honorar, das sich aus den Regelungen der StBGebV, hier: §33 Abs.1 ff., ergibt, s.o.) höheres Honorar fordern darf, wenn Sie als Auftraggeber diesem gesondert und schriftlich zugestimmt haben.

Ich hoffe, Ihnen hiermit ausreichend weitergeholfen zu haben, und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen,

Werner Seiter
- Steuerberater -


Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass das Weglassen oder die Zweideutigkeit von Informationen die rechtliche Beurteilung verändern können.

-----------------------------------

Kanzlei Seiter
Rechtsanwälte - Steuerberater - Unternehmensberater
(in Bürogemeinschaft)

Steuerberater Werner Seiter

Rechtsanwältin u. Diplom-Ökonomin Dr. Corina Seiter
zugleich Mediatorin & Fachanwältin für Strafrecht

Stedinger Str. 39a
27753 Delmenhorst

Tel. (Stb): 04221 - 9123 0
Fax (Stb): 04221 - 912317

Tel. (RA): 04221 - 98 39 45
Fax (RA): 04221 - 98 39 46

Email: info@kanzlei-seiter.de
Website: www.kanzlei-seiter.de

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen