Frage geschrieben am 05.11.2009 17:29:25Betreff: Kürzung des Bruttolohns bei 1% Regelung Firmen PKW
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: archiviert
Ich bin als Arbeitnehmer Nutzer eines Firmenfahrzeugs und habe seit Jahren durch die geringfügige private Nutzung des PKW die Kürzung des Bruttolohns wegen des zu hoch versteuerten Privatanteils erhoben und bisher auch anerkannt bekommen.
Im Steuerbescheid 2007 wurde diese Kürzung abgelehnt da die entstandenen Betriebskosten nicht einzelnd – je Ausgabe per Quittung oder Rechung - nachgewiesen wurden.
Das Finanzamt bezieht seine Begründung auf ein Urteil des Finanzgerichts München vom 08.03.2001 AZ: 6K 3625/00.
In den vorangegangen Jahren und für 2007 habe ich jeweils eine Bescheinigung des Leasingunternehmen meiner Steuererklärung beigefügt in dem die gesamten Betriebskosten des genutzten Firmenwagens für ein Kalenderjahr in einer Gesamtsumme bescheinigt wurde.
Auf Nachfrage des Finanzamtes habe ich vor Erstellung des Bescheids eine zusätzliche Aufstellung vom Leasinggeber dem Finanzamt zur Verfügung gestellt aus der die bereits mitgeteilten gesamten Betriebskosten auf die Ausgaben:
Abschreibung / KFZ-Steuer / KFZ-Versicherung / Treibstoff / Inspektion / Reparaturen / Wäsche / Winterreifenersatz
in Einzelpositonen nachgewiesen wurde. Einzelbelege konnten mir nicht zur Verfügung gestellt werden.
2. Frage:
Mit welcher Argumentation (z.B. oben genanntes Urteil (2001) nicht rechtskräftig, neue Urteile der FG zugunsten des Steuerzahlers) kann ich erfolgreich Einspruch gegen die Ablehung der Kürzung des Bruttolohns wegen geringfügiger Nutzung des Firmenwagens für Privatfahrten einlegen?
MFG
H.J. D.
Weitere Informationen zur Beantwortung vom Steuerprofi ersucht
geschrieben am 06.11.2009 07:44:22
Sehr geehrte(r) Ratsuchende(r),
für 20 Euro Mindesteinsatz wird sich kein Steuerberater finden, diese Frage zu beantworten. Sie sollten Ihren Einsatz deutlich auf nicht unter 80 Euro erhöhen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
geschrieben am 06.11.2009 07:44:22
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
Steuerberatung
Bewertungen: 196
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Diese Frage wurde unbeantwortet archiviert. Eine Beantwortung ist nicht mehr möglich.
Warum gab es keine Antwort? Dies kann unterschiedliche Gründe haben. Hinweise, wie Sie schnell zu einer Antwort kommen, finden Sie hier
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