KG Anspruch für selbständiges Ehepaar im Ausland
Hallo !
Da es im Internet zum folgenden Thema ein ziemliches Meinungs Wirr Warr gibt, bitt eich um Hilfe bei folgendem – natürlich fiktivem – Fall.
Familie X besteht aus Frau A. und Herr B., beide Deutsche und den 3 Kindern C. (8 Jahre), D. ( 5 Jahre) und E. ( 1 Jahr).
Herr B. sei im Haupterwerb Vollzeit selbständig. Im Rahmen seiner Arbeit ( kleine Spedition) pendelt er im ca. monatlichen Rhythmus zwischen Deutschland und einen Nicht EU Land, er befindet sich abwechselnd ca 2 Wochen in D. und 2 Wochen im Ausland.
Er hält Buchführung und zahlt vorschriftsmäßig Umsatzsteuer und Einkommenssteuer, ist in D. angemeldet, krankenversichert etc. Einen kleinen Teil seines Umsatzes, ( ca 5-10 % ) werden im Ausland erwirtschaftet, der Grossteil in Deutschland .
Frau A. befände sich während der Schulzeit ( September – Juni) in den Nicht EU Land, in das ihr Ehemann pendelt, da Ihr Kind C. dort auf eine (Privat) Schule geht. Das mittlere Kind D. besucht ebenfalls dort die Vorschule. Auch das Kleinste Kind D. wird natürlich von der Mutter betreut und befidnet sich auch im Ausland. In den Sommerferien befindet sich die familie in Deutschland.
Grund des vorerst unbefristeten Aufenthaltes der Familie sei die Ermöglichung des Schulbesuches der Kinder in dem Nicht-EU Land, (keine privaten gründe, weil es Strand und Sonne gäbe etc.)
Die Familie hätte in D. weiterhin ganzjährig eine ausreichend große Wohnung gemiete, alle Familienmitglieder sind in D. ganzjährig angemeldet und krankenversichert.
Frau A. betriebe vom Ausland auch außerdem eine deutsche Onlineplattform gewerblich , und sei auch in Deutschland gewerblich ( im Nebenerwerb) angemeldet.
Das Ehepaar gibt jährlich eine Einkommensteuererklärung ab, in der auch beide jeweils für Ihre Arbeit Einkommensteuer bezahlen.
FRAGEN:
1. Hätte diese Familie Anspruch auf Kindergeld i.e. sind sie „ unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ .
2. ..wenn ja, müsse sie Ihre Situation irgendeiner Behörde ( speziell der Familienkasse) melden und sich ggf. als „ unbeschränkt einkommensteuerpflichtig“ einstufen lassen oder sind sie dies aufgrund Ihrer beschriebenen Selbständigkeit sowieso und müssen keine weiteren Meldungen vornehmen.
3. Angenommen, die Familie lebt in oben beschriebener Situation schon seit 2 Jahren , ohne jemandem dies gemeldet zu haben( in der Annahme, sie haben Anspruch auf Kindergeld) , besteht dann die Möglichkeit, dass bereits gezahltes Kindergeld zurückgefordert wird.
4. Gibt es evtl abweichende Regelungen im Kindegeld-Anspruch weil der Grund des Aufenthaltes der Schulbesuch des ältesten Kindes ist und er sich in Deutschland während der Ferien aufhält. Wenn ja, wie ist es dann für die Mutter und die Geschwister geregelt, die ja selbst nicht zur Schule gehen, aber die Mutter aus Betreuungsgründen ja bei Ihren Kindern sein muss.
Schon mal dank alle, die sich meine Ausführungen durchgelesen haben und Hinweise zur rechtslage geben können.
Viele Grüsse
„Sonne“
von sonne am 23.08.2010 21:46
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