Frage geschrieben am 25.06.2008 18:14:00

Betreff: Kapitalerträge


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe folgende Frage:
Ich habe im Jahr 2007 42,- Euro Dividenden von meiner Wohnungsgesellschaft ausgezahlt bekommen,für Die Anteile an der Genossenschaft,die ich bei Einzug kaufen musste.

Nun habe ich heute erst erfahren,dass ich diese unter "Kapitalerträge" in meiner Einkommensteuererklärung hätte angeben müssen.
Die habe ich aber schon vor 4 Wochen beim zuständigen Finanzamt
abgegeben,den Bescheid habe ich noch nicht bekommen.
Bis auf diese 42,- Euro hatte ich keinerlei andere Kapitalerträge.
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Nachträglich nochmal beim Finanzamt den Betrag melden,bzw den Kontoauszug abgeben?

Vielen Dank!


Antwort geschrieben am 25.06.2008 18:26:07
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151 4
RSS-Feed frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Sehr geehrter Fragesteller,

ich beantworte Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt:

Unter der Voraussetzung, dass Sie tatsächlich keine weiteren Einkünfte aus Kapitalvermögen erzielt haben, müssen hier keine Ergänzung zu Ihrer Einkommensteuererklärung vornehmen.

Der Sparerfreibetrag liegt im Jahr 2007 bei € 750,00 für einen Alleinstehenden, dazu kommen € 51,00 Werbungskostenpauschale. Bis zu einem Betrag von insgesamt € 801,00 müssen Sie dann keine Angaben machen und kreuzen allein auf Seite 2 des Mantelbogens an, dass Ihre Erträge unter dem Betrag liegen. Eine Eingabemöglichkeit ist dort explizit vorgesehen.

Falls bei einer Zinszahlung Zinsabschlag oder Kapitalertragsteuer einbehalten und abgeführt wurde, sollten Sie dennoch auch bei niedrigeren Beträgen die Anlage KAP ausfüllen, damit Sie die anrechenbare Steuer zurückerhalten oder eine Anrechnung erfolgt, wenn aus anderen Gründen eine Nachzahlung erfolgt.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen,

mit freundlichen Grüßen

M. Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin

Als Leser können Sie

Lesezeichen hinzufügen:

Schnell einen Steuerberater fragen:

Frage stellen
Einsatz festlegen
Antwort vom Steuerberater
Frage stellen