Frage geschrieben am 30.05.2008 13:12:00Betreff: Kapitalvermögen
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
1. bei der gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung können laut meinem Programm (Taxman) nur die inländischen Kapitaleinkünfte angegeben werden. Müssen die ausländischen nicht berücksichtigt werden oder was soll ich mit denen machen?
2. Bucht man für eine EÜR auch Anfangsbestände oder nur bei Erstellung einer Bilanz?
Danke vielmals!
Antwort geschrieben am 30.05.2008 13:27:16
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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Sehr geehrte Ratsuchende,
besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben wie folgt beantworten möchte:
Frage 1
Ich gehe davon aus, dass die Kapitaleinkünfte das Jahr 2007 betreffen, aber auch für die Jahre davor gilt das nachfolgend Gesagte:
Ausländische Kapitalerträge werden in der Anlage KAP in den Zeilen 31-34 eingetragen, wobei ggf. noch zusätzlich die Anlage AUS eingereicht werden muss. Diese Eingaben sind auch mit dem Programm "Taxman" möglich.
Frage 2
Anfangsbestände benötigen Sie nur im Rahmen einer Bilanzerstellung und nicht für die EÜR. Grund hierfür ist, dass Sie lediglich für Bilanzzwecke buchführungspflichtig sind und nicht bei Erstellung einer Einnahme-Überschussrechnung. Da Sie selbst buchen, empfehle ich Ihnen auf jeden Fall Anfangsbestände für die Konten des Anlagevermögens und der Geldkonten im Rahmen der Hauptabschlussübersicht zu erfassen, damit die Entwicklung der Geld-und Anlagekonten vollständig verfolgt werden kann.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen auch dieses Mal wieder behilflich sein.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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