>Kinderbetreuung - haushaltsnahe Dienstleistung
Betreuen deine Schwiegereltern den weitere Kinder? Wenn nicht, erscheint die Rechnungsstellung doch fraglich (Scheinselbständigkeit).
Besprecht das mit einem Steuerberater, bevor das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger irgendwelche Forderungen stellt. Dahinter kommen werden sie ja, da ihr vermutlich vorhabt die Rechnungen einzureichen.
Ich würde empfehlen, dass ihr die Schwiegereltern als normale Arbeitnehmer anmeldet. Geringfügige Beschäftigung (Minijobzentrale) oder sozialversicherungspflichtig. Höhe der möglichen Steuerermäßigungen siehe § 35a Abs. 1 und 2 EStG.
Vorteile:
- sie wären unfallversichert
- wenn ihr bei Erkrankung 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten müsst, könnt ihr über das Umlageverfahren Geld zurück erhalten und davon eine Aushilfe bezahlen
Tipp: Lasst euch von den Schwiegereltern die Steuerkarten vorlegen, dann fallen bei geringfügiger Beschäftigung nur 12,44% Pauschabgaben an. Die Schwiegereltern müsste das Gehalt, dann aber in der Steuererklärung angeben.
von schneechen am 04.02.2012 22:10
Status: Junior (69 Beiträge)
Userwertung:
5,0
(von 1 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen