Kinderbetreuung - haushaltsnahe Dienstleistung

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Kinderbetreuung - haushaltsnahe Dienstleistung

Meine Schwiegereltern betreuen unter der Woche unsere beiden Söhne. Beide Schwiegereltern sind betreits Rentner und stellen mir für die Betreuung eine Rechnung, jeweils 400Euro pro Monat.
Bin ich verpflichtet meine Schwiegereltern bei der Knappschaft anzumelden und 14,34% auf deren Rechnungsbetrag zu zahlen, oder darf eine Privatperson mir "einfach" eine Rechnung stellen und muß sich um die Versteuerung selbst kümmern?


von hans-joachim am 09.12.2011 12:36
Status: Frischling (2 Beiträge)
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>Kinderbetreuung - haushaltsnahe Dienstleistung
Betreuen deine Schwiegereltern den weitere Kinder? Wenn nicht, erscheint die Rechnungsstellung doch fraglich (Scheinselbständigkeit).

Besprecht das mit einem Steuerberater, bevor das Finanzamt oder ein Sozialversicherungsträger irgendwelche Forderungen stellt. Dahinter kommen werden sie ja, da ihr vermutlich vorhabt die Rechnungen einzureichen.

Ich würde empfehlen, dass ihr die Schwiegereltern als normale Arbeitnehmer anmeldet. Geringfügige Beschäftigung (Minijobzentrale) oder sozialversicherungspflichtig. Höhe der möglichen Steuerermäßigungen siehe § 35a Abs. 1 und 2 EStG.

Vorteile:
- sie wären unfallversichert
- wenn ihr bei Erkrankung 6 Wochen Lohnfortzahlung leisten müsst, könnt ihr über das Umlageverfahren Geld zurück erhalten und davon eine Aushilfe bezahlen

Tipp: Lasst euch von den Schwiegereltern die Steuerkarten vorlegen, dann fallen bei geringfügiger Beschäftigung nur 12,44% Pauschabgaben an. Die Schwiegereltern müsste das Gehalt, dann aber in der Steuererklärung angeben.


von schneechen am 04.02.2012 22:10
Status: Junior (69 Beiträge)
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