Frage geschrieben am 25.01.2008 09:21:00

Betreff: Kinderbetreuungskosten


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
hallo, ich habe eine kurze frage. wir sind ab august 2008 genötigt für 2 tage eine tagesmutter oder babysitter für unsere tochter zu organisieren da ich ab diesem zeitpunkt 2 tage teilzeit arbeiten muss innerhalb der elternzeit. sind diese kosten steuerlich absetzbar. wenn ja in welcher höhe? welche unterlagen muss ich dafür dann an das finanzamt zusenden damit mir diese das auch "glauben"....mit einer tagesmutter wird ein betreuungsvertrag abgeschlossen, wie ist das aber mit einer babysitterin? mein mann und ich sind zusammen veranlagt. ich danke ihnen für ihre antwort. vielen dank. mit freundlichen grüßen


Antwort geschrieben am 25.01.2008 09:39:28
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Seit 1.1.2006 sind 2/3 der Kosten für Dienstleistungen zur Kinderbetreuung abzugsfähig, jedoch max. 4.000 EUR je Kind und Kalenderjahr. Als weitere Voraussetzung kommt hinzu, dass die Eltern bzw. Erziehenden erwerbstätig und/oder krank bzw. behindert sind. Die Bezahlung der Kinderbetreuungskosten muss grundsätzlich durch Rechnung und Überweisung nachgewiesen werden. Sie können entweder als Werbungskosten/Betriebsausgaben oder Sonderausgaben abgezogen werden:

a)Werbungskosten/Betriebsausgabenabzug

Das Kind muss 0-14 Jahre alt sein
ODER
schwer behindert vor dem 25. Lebensjahr (bis VZ 2006: 27. Lebensjahr)sein

UND

Erwerbstätigkeit bzw. bei zusammenlebenden Eltern Erwerbstätigkeit beider Elternteile muss vorliegen.

Liegen diese Voraussetzungen nicht vor, kommt der Abzug als Sonderausgaben gem. § 10 Abs. 1 Nr. 8 EStG oder gem. § 10 Abs. 1 Nr. 5 EStG, ebenfalls bis maximal 4.000 Euro in Betracht.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben gedient zu haben.

Mit freundlichen Grüßen

Ulrich Stiller
Steuerberater

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