Frage geschrieben am 30.09.2010 12:47:14Betreff: Kindergeld 2005 - Fahrtkosten
Rechtsgebiet: Kindergeld, Elterngeld etc.
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Der Antrag wurde abgelehnt
Kann ich erneut beantragen ? Ich ich meine die Werbungskosten sind durch die Fahrtkosten höher.
Wie berechne ich die Fahrtkosten. Einfache Strecke ?
Nur die Strecke in die Ausbildungsstätte oder auch die in die Berufsschule ?
Antwort geschrieben am 30.09.2010 13:20:38
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der regeln dieser Plattform gerne wie folgt für Sie beantworte:
Sie haben nach Ablauf des Jahres, in dem der Anspruch besteht, vier Jahre Zeit den Antrag zu stellen. Gegen einen Ablehnungsbescheid können Sie innerhalb der Frist Einspruch einlegen.
Die Fahrtkosten sind Werbungskosten. Sie erhalten die Entfernungspauschale iHv 30 cent pro Km für die einfache Strecke. Nicht hin und zurück.
Wenn Sie die Berufsschule nur ein bis zweimal pro Woche besuchen, stellt diese keine regelmäßige Arbeitsstätte dar, so dass eine Auswärtstätigkeit vorliegt. Das bedeutet, fahren Sie mit dem Auto können Sie für Hin und zurück 30 cent ansetzen. Wenn Sie mit der Bahn fahren, können Sie nur die anteiligen Kosten des Tickets ansetzen.
Haben Sie Blockunterricht gilt die Entfernungspauschale wie oben für die einfache Strecke.
Mit freundlichen Grüßen
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