Frage geschrieben am 13.11.2009 09:33:57

Betreff: Kindesunterhalt / Fahrtkosten Abholung / Kinderfreibetrag


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Geschlossen
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe 2 Fragen im Bezug auf Steuerrecht.

Kurz zur Situation..

Ich lebe seit 2007 von meiner Frau getrennt. Die Scheidung wurde März 2009 diesen Jahres ausgesprochen. Ende 2007 zog Sie mit meinem Sohn (4 Jahre) ca. 300 km weit weg. Wir haben beide das gemeinsame Sorgerecht. Ich habe seit 2008 die Lst.Klasse I (kein Kinderfreibetrag) und zahle monatlich Kindesunterhalt 125,00 €. Einmal im Monat fahre ich meinen Sohn abolen für ein Wochenende. Dazu treffen wir uns auf der Hälfte der Strecke, also bei 150 km. Ich fahre also jedes mal ca. 600 km (2x Hin- und Zurück).

Fragen:

1.) Kann ich den Kindesunterhalt (12x 125 €) absetzten von der Steuer 2009?
2.) Kann ich die Fahrtkosten (12x 600 km) irgendwie absetzten (Außergewöhnliche Belastung)?
3.) Habe ich anrecht auf den halben Kinderfreibetrag, oder irgendein anderen Steuerfreibetrag diesbezüglich?

Vielen Dank!

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