Frage geschrieben am 18.09.2008 17:07:00Betreff: Kleinstunternehmerregelung
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
folgender Sachverhalt:
- Ich bin seit 2000 als Einzelunternehmer mit einem Kleinstgewerbe tätig (Ausführung als Nebenberuf, hauptberuflich Student).
- Das Gewerbe war von 2000-2003 bei Gemeinde A, von 2003-2006 bei Gemeinde B und nun seit 2007 wieder bei Gemeinde A gemeldet. (Aufgrund von studienbedingten Wohnortwechseln. Gemeinden A und B fallen in die Zuständigkeit unterschiedlicher Finanzämter)
- 2003 wurde beim Finanzamt der Gemeinde B ein Antrag auf Inanspruchnahme der Kleinstunternehmerregelung gestellt.
aktuelle Problematik:
- Meines Wissens nach läuft die in Anspruch genommene Kleinstunternehmerregelung automatisch nach 3 Jahren aus.
- Mein aktuelles FA in Gemeinde A verfügt anscheinend über keinen ausreichenden Datenabgleich mit FA von B. Jedenfalls will man dort nichts von der in Anspruch genommenen Regel wissen.
- Ich habe es bei der erneuten Gewerbeanmeldung 2007 leider versäumt, diese Regelung erneut in Anspruch zu nehmen.
- Meine Rechnungen habe ich weiterhin mit dem Verweis auf $19 UStG steuerfrei ausgestellt.
Zusatzinformationen:
- Von den erzielten Umsätzen her liegt mein Gewerbe weiterhin deutlich unter dem Grenzbetrag von 17.800 € / Jahr (??).
Nun stellt sich mir die Frage, wie ich dieses Versäumnis am schnellsten und glimpflichsten aus der Welt räumen kann.
Fragen:
- Ist es möglich, die Kleinstunternehmerregelung nachträglich in Anspruch zu nehmen?
- Wird das FA eventuell die von mir nicht ausgewiesenen und auch nicht eingenommenen Steuerbeträge nachfordern (können) ?
Ich bedanke mich vorab schonmal für kompetente Antworten.
Mit den besten Grüßen











