Frage geschrieben am 07.05.2009 12:18:25Betreff: Kleinunternehmerregelung im Baugewerbe
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
stimmt es, dass ein Selbständiger, der die Kleinunternehmerregelung in Anspruch nimmt nicht im Baugewerbe arbeiten darf, da er ja keine Ust. berechnen darf, hier aber die Umkehrschuld der Ust. nach § 13 b EStG gilt?
Danke!
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