Frage geschrieben am 05.12.2010 13:24:10

Betreff: Kontenrahmen (srk03) Webagentur


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 40,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
meine erste Umsatzsteuervoranmeldung für den November steht an. Um direkt alles richtig zu verbuchen habe ich einige kurze Fragen für die richtigen Kontenrahmen. Ich habe mich für den SRK03 entschieden.

Kontenrahmen für unsere Ausgaben:
1. Erstellung von Pressemitteilungen
2. Erstellung von Content (zB Texte für Webseiten)
3. Einkauf von Bildern (Bildlizenzen)
4. Einkauf von Büroausstattung (zB Schreibtisch)
5. Einkauf von Büroausstattung (zB Papier, Locher, Tacker, Ablagefächer, etc.)
6. Einkauf von Internetdomains (a – für den Eigengebrauch / b – für den Weiterverkauf)
7. Einkauf von Webspace (a – für den Eigengebrauch / b – für den Weiterverkauf)
8. Internet-Stick für mobiles Internet (Prepaid)
9. Firmenhandy & monatliche Kosten
10. Rechtsberatung wie diese hier

Kostenrahmen für unsere Einnahmen:
1. Webdesign Erstellung
2. Web-Programmierung
3. Grafikerstellung & sonstige Designleistungen
4. Texterstellung (zB Texte für Webseiten)
5. Suchmaschinenoptimierung (meist Stundensätze)
6. Beratung (Stundensätze)
7. Domainverkauf
8. Webspace-Verkauf
9. Webdesign Wartungsverträge (meist Stundensätze)


Antwort geschrieben am 05.12.2010 14:03:57
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform im rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

a) Grundsätzlich ist die Frage des Kontenrahmens eine Frage der Übersichtlichkeit des Rechnungswesens und ist von dem Unternehmer im Rahmen seines Informationsbedürfnisses frei wählbar. Grundsätzlich handelt es sich bei den Vorschriften zur Buchhaltung um handelsrechtliche Vorschriften.
b) Steuerrechtlich gibt es bestimmte Aufzeichnungspflichten, die jedoch durch den von Ihnen gewählten Kontenrahmen abgedeckt sind. Insbesondere solche Dinge wie Bewirtungskosten etc. sind gesondert aufzuzeichnen; diese Konten sind im SKR 03 aber vorhanden. Inwieweit Sie diese Konten (wie bei Ihnen geschehen) weiter untergliedern, bleibt Ihnen überlassen.
c) Hinsichtlich Ihrer Konten „Einkauf Büroausstattung" müssen Sie allerdings unterscheiden, ob es sich um Anlagevermögen, GwG’s oder tatsächlich Kosten handelt. Anlagevermögen (Anschaffungen > EUR 1.000,00) ist abzuschreiben, d.h. die Aufwendungen sind über die Nutzungsdauer zu verteilen. GwG’s mit Anschaffungskosten zwischen EUR 410 und EUR 1.000 sind gesondert aufzuzeichnen. Die Summe dieser Wirtschaftsgüter eines Jahres ist auf 5 Jahre zu verteilen. GwG’s zwischen EUR 150,00 und 410,00 sind ebenfalls gesondert zu verzeichnen und können im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben werden.
d) Hinsichtlich des Bezugs von Leistungen, die nicht mit Umsatzsteuer belastet sind, empfiehlt es sich aus Abstimmungsgründen, jeweils ein Konto mit Vorsteuerabzug und eines ohne Vorsteuerabzug einzurichten. Notwendig ist die im Bezugsbereich jedoch nicht, da in der Regeln auf den Finanzbuchhaltungskonten jeweils vermerkt ist, ob Vorsteuer abgezogen wurde oder nicht.
e) Auch im Umsatzbereich empfiehlt es sich aus Abstimmungsgründen, umsatzsteuerfreie und umsatzsteuerpflichtige Umsätze zu trennen, da dann bei Abstimmung der Jahresumsatzsteuer nicht jeweils das gesamte FIBU Konto nach steuerpflichtigen Umsätzen durchforstet werden muss. Vielmehr hat man dann steuerfreie und steuerpflichtige Umsätze auf einen Blick vor Augen.
f) Offensichtlich haben Sie sich bei Erstellung Ihres Kontenrahmens bereits Gedanken gemacht; der Kontenrahmen scheint mir für Ihre Zwecke gut geeignet zu sein.
g) Da Sie sicherlich auch andere Kosten wie Porto Telefon etc haben, gehe ich davon aus, dass diese Posten auf den entsprechenden Kostenkonten des SKR 03 (4910, 4920 etc) verbucht werden.

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de

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