Frage geschrieben am 25.07.2010 14:58:20

Betreff: Kosten des Arbeitswegs bei Selbständigen wie steuerlich berücksichtigen?


Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

ich bin freiberuflich tätig und mache eine EÜR. Ich habe kein Auto und nutze für meinen tätglichen Arbeitsweg die ÖPNV (Monatsfahrkarte).

Diese Monatsfahrkarte habe ich bisher als Betriebsausgabe abgesetzt, weil ich diese u.a. auch für beruflich bedingte Fahrten nutze. Im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wollte ich nunmehr die Kilometerpauschale für den Arbeitsweg geltend machen (sind höher als die tatsächlichen Fahrtkosten). Dies wurde abgelehnt, da ich ja keine Einnahmen aus nichtselbständiger Tätigkeit habe. Ich solle prüfen, ob ich die Kosten als Betriebsausgaben geltend machen könne.

Kann ich die Kilometerpauschale als Betriebsausgaben geltend machen, obwohl ich kein Auto habe und ausschließlich Öffentliche Verkehrsmittel benutze?
Falls dies möglich ist, kann ich weiterhin daneben die Monatsfahrkarte als Betriebsausgabe absetzen, weil ich sie auch für beruflich veranlasste Fahrten nutze (evtl. nur zu einem gewissen Prozentansatz)?
Sollten dies möglich sein: Geht dies auch noch für die EÜR 2009 sowie den Steuerbescheid? Der Steuerbescheid ist bereits ergangen, jedoch läuft noch die Einspruchsfrist. Ist hier ein Einspruch diesbezüglich und die Vorlage einer korrigierten EÜR möglich?

Vielen Dank

Mit freundlichen Grüßen


Antwort geschrieben am 25.07.2010 16:00:24
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
An der Germania Brauerei 1, 48159 Münster, Tel: +491725320434, Fax: +492513967116
Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank fuer Ihre Anfrage, die ich unter Beruecksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Palttform im Rahmen einer Erstberatung gerne wie folgt beantworte:

1.) Seit 2007 koennen Sie als Selbstaendiger fuer Fahrten zwischen Wohnung und Betriebsstaette, also zwischen Wohnung und Ihrer taeglichen Arbeitsstaette unabhaenging von der Art des Verkehrsmittels einen pauschalen Betrag in Hoehe von 0,30 EUR pro Entfernungskilometer, maximal EUR 4.500 pro Jahr als Betriebsausgabe ansetzen.
2.) Sollten Sie die Fahrkarte fuer weitere betriebliche Fahrten z.B. zu Kunden einsetzen, koennen Sie auch diese Kosten der Monatskarte als Betriebsausgabe ansetzen. Der betriebliche Anteil ist hierbei anhand geeigneter Kriterien zu schaetzen, z.B. indem Sie ueber die private Nutzung der Fahrkarte Buch fueheren.
3.) Gegen den Steuerbescheid 2009 muessen Sie innerhalb von 4 Wochen seit Zugang schriftlich Einspruch einlegen und die Aenderungen beantragen. Sie koennen gleichzeitig Aussetzung der Vollziehung in Hoehe der erwarteten Aenderung beantragen, damit Sie entsprechend weniger nachzahlen muessen.
4.) Hinsichtlich des Einspruches sollten Sie ggfls. den Rat eines Steuerberaters einholen.

Mit freundlichen Gruessen
Johannes Wessling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


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