Frage geschrieben am 19.09.2009 14:41:35

Betreff: Kosten einer Kinderwunschbehandlung


Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,

am 9.12.08 gab es bereits eine Frage zu dem Thema mit demselben Betreff. Ich habe nun noch eine Nachfrage dazu. Wir sind nicht verheiratet und haben eine ICSI hinter uns. Die Rechnungen könnten jetzt entweder auf den Partner oder auf die Partnerin ausgestellt werden.
Meine Frage bezieht sich nun darauf, ob diese außergewöhnlichen Belastungen nur von der Frau abgesetzt werden können, oder ob der MAnn dies auch kann.
Vielen Dank für eine Antwort.
Mit freundlichen Grüßen



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