Frage geschrieben am 27.11.2008 17:11:57Betreff: Kosten für Erststudium
Rechtsgebiet: Werbungskosten
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
im Zeitraum 1998 bis 2003 habe ich mein Erstudium der Betriebswirtschaftslehre absolviert.
Seit Mitte 2003 bin ich als Diplom-Betriebswirtin angestellt und habe positive Einkünfte erzielt. Meine erste Steuererklärung habe ich für das Jahr 2003 erstellt.
Meine Frage: Kann ich im Nachhinein die Kosten für mein Erststudium als Verlustvortrag geltend machen? Wenn ja, wie?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 28.11.2008 08:43:33
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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Sie können die Kosten des Erststudiums im Rahmen eines Verfahrens "zur Verlustfeststellung nach § 10 d EStG" als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen. Die Finanzverwaltung verlangt hierfür die Abgabe einer formalen Einkommensteuererklärung, dabei wird von Ihnen die Anlage "NSA" abgegeben und der Mantelbogen.
Die Finanzverwaltung steht auf dem Standpunkt, dass im Jahr 2008 nur die Veranlagungene seit 2001 zur Feststellung eines verbleibenden Verlustvortrages möglich sind. Für Sie kommen also auf jeden Fall die Jahre 2001 und 2002 in Betracht. Da Sie die Erklärung für 2003 schon abgegeben haben, können Sie die Kosten des Studiums in 2003 nicht mehr neu dort geltdend machen, der "Verlust" aus den Vorjahren wird noch für das Jahr 2003 verrechnet.
Ich kann Ihnen gerne im Rahmen einer weiteren Beratung hier weiterhelfen, welche Kosten Sie im Einzelnen geltend machen können.
Mit freundlichen Grüßen
M. Zerban
Rechtsanwältin
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