Frage geschrieben am 04.04.2009 20:17:22Betreff: Krankenversicherung
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
neben einem 400 Euro Job besteht die Möglichkeit, hier und da auf freiberuflicher Tätigkeit Einnahmen zu erzielen (gering max 100-300 Euro). Die Krankenversicherung ist derzeit mit der Elternzeit abgedeckt. Elterngeld wird nicht bezogen.
Wie ist es, wenn man zusätzlich Rechnungen über freiberufliche Tätigkeiten schreibt? Muss man dann diesen besagten Pauschalbeitrag für die KV leisten? Oder geht es über die Elternzeit (max 30 Std. sind ja erlaubt)
Danke!!!
Antwort geschrieben am 04.04.2009 21:32:52
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Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
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ich beantworte gerne Ihre Frage im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes.
Ich gehe davon aus,dass Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sind.
Sie können während der Elternzeit bis zu 30 Stunden arbeiten und müssen dann bei einer Nebentätigkeit, Die selbständig ausgeübt wird, keine zusätlichen Beiträge entrichten. Um Ärger zu vermeiden, sollten Sie die Nebentätigkeit melden, damit Ihre Krankenkasse dies bestätigen kann. Sie können nur dann als gesetzlich Versicherte gelten, wenn Sie die selbständige Tätigkeit nebenberuflich ausüben. Bei einer selbständigen Haupttätigkeit sind Sie in einer gesetzlichen Krankenkasse nicht pflichtversichert.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen eine erste Übersicht geben und stehe für eine Frage im Rahmen der Nachfrage zur Verfügung,
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
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