>Krankheitskosten
Wenn die Steuerbescheide bereits bestandskräftig sind, kannst du nichts mehr geltend machen.
Hätten sie sich überhaupt steuermindernd ausgewirkt? Einen angemessen Anteil (zumutbare Belastung) müsstest du ohnehin selbst tragen. Siehe hier:
http://www.gesetze-im-internet.de/estg/__33.html
von schneechen am 05.02.2012 12:49
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