Frage geschrieben am 09.08.2010 10:22:22

Betreff: Kurze Frage!! Eröffnungsbilanz einer GmbH i.G.


Rechtsgebiet: Buchführung
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich habe eine Frage zu Eröffnungsbilanz einer GmbH.

Sachverhalt:

Ich habe 1 Woche bevor die GmbH beim Notar beurkundet wurde, schon eine Mietzahlung auf meinen Namen geleistet.

Die Daten:

Miete bezahlt auf meinen Namen 400€ am 06.07.10
GmbH Gründung war am 12.07.10
Stammkapital wurden 12.500,00€ am 13.07.10 eingezahlt


Wie schaut die Eröffnungsbilanz aus?

Eröffnungsbilanz per 12.07.10
Aktiva
Ausstehende Einlage- n.e- 12.500,00€
Bank 12.500,00€
Summe 25.000,00€
----------------------------------------------------------------
Passiva
Gezeichnetes Kapital 25.000,00€
Summe 25.000,00€




oder Minus der Miete?

Eröffnungsbilanz per 12.07.10
Aktiva
Ausstehende Einlage- n.e- 12.500,00€
Bank 12.100,00€
Summe 24.600,00€
----------------------------------------------------------------
Passiva
Gezeichnetes Kapital 25.000,00€
Summe 25.000,00€



Danke für die Hilfe.


Antwort geschrieben am 09.08.2010 10:40:41
Wirtschaftsprüfer und Steuerberater Johannes Weßling
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Interessent,

vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich unter Berücksichtigung Ihres Gebotes sowie der Regeln dieser Plattform gerne für Sie wie folgt beantworte:

Die GmbH entsteht als so genannte Vorgesellschaft bei Ihnen bereits am 12.07.2010. Die Einzahlung des Stammkapitals und die spätere Eintragung der Gesellschaft haben mit dem Gründungsakt nichts mehr zu tun. Deshalb empfehle ich die Eröffnungsbilanz auf den 12.07.2010 aufzustellen. AKTIVA ausstehende Einlage EUR 25.000, davon eingefordert: EUR 12.500; Passiva Stammkapital EUR 25.000,00.

Die Einzahlung des Stammkapitals ist dann als normaler Buchungsvorgang Bank an ausstehende Einlage zu behandeln.

Die Mietzahlung haben Sie zunächst in eigenem Namen geleistet. 1 logische Sekunde nach der Eröffnungsbilanz vereinbaren Sie mit der GmbH die Übernahme der Mietkosten, sodass die Einbuchung der Miete (per Miete an Verbindlichkeiten gegenüber Gesellschaftern) der erste Geschäftsvorfall ist.

Ich hoffe, Ihnen hiermit geholfen zu haben und verbleibe

Mit freundlichen Grüßen
Johannes Weßling

Meine Homepage: www.wessling-steuer.de


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