Frage geschrieben am 26.12.2011 11:42:41Betreff: Kurze Fragen zum steuerlichen Erfassungsbogen für Freiberufler
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
ich fülle gerade den steuerlichen Erfassungsbogen für Freiberufler aus und habe ein paar kurze Fragen dazu.
1. Ich arbeite seit 1.10.2011 als freiberuflicher Journalist, melde mich aber jetzt erst beim Finanzamt an und gebe den 1.10.2011 als Beginn
der Tätigkeit an. Kriege ich deswegen ein Problem (da man sich innerhalb 30 Tagen anmelden soll)?
2. Zu Zeile 72ff. / Punkt 2.2ff.: Muss ich diesen Teil überhaupt ausfüllen und mir einen Namen für mein "Unternehmen" ausdenken? Ich arbeite ja ganz normal unter meinem bürgerlichen Namen unter meiner bürgerlichen Adresse, die ich schon auf der ersten Seite angegeben habe.
3. Zu Zeile 107 / Punkt 2.6: Müsste ich hier "Neugründung zum 1.10.2011" angeben oder bezieht sich dieser ganze Punkt nur auf Gewerbe?
4. Zu Zeile 126ff. / Punkt 3: Bei "Einkünften aus selbstständiger Arbeit" muss ich meine voraussichtlichen Einnahmen minus voraussichtliche Ausgaben eintragen, richtig? Als hauptberuflicher Journalist könnte ich einfach die Betriebskostenpauschale für Journalisten von 30% der Einnahmen bzw. maximal 2.400 Euro ansetzen und von den Einnahmen abziehen, richtig?
5. Zu Zeile 133 / Punkt 32. : Unter Sonderausgaben kann ich meine gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge ansetzen, richtig? Diese betragen jährlich 2.600 Euro, kann ich sie voll ansetzen oder gibt es ein Maximum?
Vielen Dank!
Antwort geschrieben am 26.12.2011 14:51:30
frag-einen-steuerprofi.de Antworten von Marlies Zerban als RSS-Feed abonnieren!
Marlies Zerban
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
Adam Karrillon Str. 58, 55118 Mainz, Tel: 06131 996114, Fax: 06131 996113
Steuerberatung
Bewertungen: 151
ich beantworte gerne Ihre Fragen im Rahmen einer Erstberatung unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes und den Vorgaben dieser Plattform.
Sie sollten so rasch wir möglich die Anmeldung abgeben. Wenn Sie bereits eine Steuernummer haben und im November 2011 bereits Einnahmen hatten, sollten Sie auch die erste Umsatzsteuervoranmldung abgeben. Ist das erste Honorar erst im Dezember 2011 augezahlt worden, geben Sie die erste Umsatzsteuervoranmeldung spätestens am 10. Januar 2012 ab.
Zu 2. Wenn Sie keine "Firma" haben, also keinen besonderen Namen für Ihr Unternehmen, geben Sie bitte nur Ihren Namen und die Anschrift an.
Zu 3. Sie geben hier Neugründung zum 1.10.2011 an, dies gilt auch für freiberuflich Tätige.
Zu 4. Die "Einkünften aus selbstständiger Arbeit" im ersten Jahr und den Folgejahren können Sie erst einmal nur im Schätzungswege angeben.
Die Betriebsausgaben können Sie auch in Höhe von bis zu Euro 2.455 nach H 18.2, Betriebsausgabenpauschale EStH, schätzen. Sollten die tatsächlichen Betriebskosten höher sein, können Sie diesen Betrag in der Gewinnermittlung im Rahmen der Einkommensteuererklärung ansetzen.
zu 5. Unter Sonderausgaben können Sie die Beiträge zur gesetzlichen Krankenversicherungsbeiträge (und Pflegeversicherung) in voller Höhe ansetzen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen einen ersten Überblick verschaffen und stehe für eine Nachfrage gerne zur Verfügung,
Mit freundlichen Grüßen
Marlies Zerban
Rechtsanwältin
Steuerberaterin
Ähnliche Themen auf www.frag-einen-steuerprofi.de:













