Frage geschrieben am 03.02.2012 17:55:12Betreff: Lagerbestände an sich selbst verkaufen
Rechtsgebiet: Abschreibungen
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Ein paar Artikel liegen jetzt allerdings schon eine längere Zeit auf Lager. Ich könnte diese privat auch gut verwerten.
Wie stelle ich es legal + steuerlich am geschicktesten an, diese zu entnehmen und dabei noch etwas im Vergleich zum privaten Direktkauf zu sparen?
Antwort geschrieben am 03.02.2012 19:30:42
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Dr. Yanqiong Bolik
Bildstöckle 6, 70567 Stuttgart, Tel: +49 (0)711 / 2132 1815, Fax: +49 (0)711 / 4690 6802
Steuerberatung
Bewertungen: 28
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vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne und unter Berücksichtigung Ihres Einsatzes sowie der Regeln dieser Plattform beantworte.
Bitte beachten Sie, dass meiner Ausführung der dargestellte Sachverhalt zu Grunde liegt, und dass Hinzufügen, Weglassen, Änderung der Angaben oder die Zweideutigkeit der Informationen das steuerrechtliche Ergebnis ändern können.
Bei Entnehme der zum Verkauf bestimmten Waren wird der Teilwert der Waren angesetzt. Teilwert ist der Betrag, den ein Erwerber des ganzen Betriebs im Rahmen des Gesamtkaufpreises für das einzelne Wirtschaftsgut ansetzen würde; dabei ist davon auszugehen, dass der Erwerber den Betrieb fortführt (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 Satz 3 EStG). Der Teilwert von zum Verkauf bestimmten Waren hängt auch von deren voraussichtlichem Veräußerungserlös ab. Wenn die Waren für längere Zeit nicht verkauft werden können, könnten Indizien für einen geringeren Teilwert der Waren vorliegen. Wenn Sie diesen geringeren (unter deren Verkaufspreis liegenden) Teilwert dem Finanzamt glaubhaft machen können, dann ist eine Entnahme zum Teilwert steuerlich vorteilhafter als ein Dirketkauf.
Ich hoffe, dass ich Ihnen behilflich sein konnte.
Besteht noch Unklarheit, verwenden Sie bitte gern die Nachfragefunktion.
Mit freundlichen Grüßen
Dr. Yanqiong Bolik
Steuerberaterin
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Email: steuer@zdbz.de
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