Frage geschrieben am 09.11.2010 20:23:00Betreff: Leasing
Rechtsgebiet: Selbstständige
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Ein kleiner Einzelunternehmer, Vorsteuer-abzugsberechtigt, Einkommensteuer über EÜR (Geschäftsjahr=Kalenderjahr), plant, sich erstmals ein gebrauchtes Dienstfahrzeug zu leasen.
Kilometerleistung recht klein, ca. 10.000 km/a. (Leasing-Vertrag kalkuliert auf Gesamtleistung 50.000 km)
Privatnutzung rund 30%.
Vertragsbeginn Dezember 2010
Fahrzeugpreis 22.000 EUR (incl. MwSt.)
Erstzulassung 6/2008
Vertragslaufzeit 36 Monate
Anzahlung (= Leasing-Sonderzahlung) 7.200 EUR (incl. MwSt.)
monatliche Leasingrate 400 EUR (incl. MwSt.)
Restwert nach 3 Jahren: 2.600 EUR (incl. MwSt.)
Der Einzelunternehmer plant, zu diesem Preis das Fahrzeug dann zu erwerben (d.h. Fahrzeughändler/Leasingunternehmen soll es nicht zurück nehmen).
1. Wird das Leasing vom Finanzamt anerkannt (d.h. Anerkennung als Dienstfahrzeug; in 2010 Vorsteuer zurück für die komplette Sonderzahlung, etc.)?
Anstelle monatlich 1% des Brutto-Listenneupreises für die Privatnutzung zu versteuern, überlegt der Einzelunternehmer, die Privatnutzung per Einzelnachweis zu versteuern (mit Fahrtenbuch).
2. Von welchen Fahrzeugkosten sind 30% als Privatanteil zu versteuern?
a) nur laufende Kosten wie Sprit, Ersatzteile, Reparaturen etc.,
b) Versicherung, Kfz-Steuer?
c) auch Leasing-Sonderzahlung ??!
d) auch Leasing-Monatsraten ??!
e) was noch?
Antworten bitte mit genauer Angabe, ob jeweils Brutto oder Netto als Privatanteil zu versteuern ist, danke.
Falls von c), d.h. von der Leasing-Sonderzahlung ebenfalls der Privatanteil versteuert werden muss:
Wie kann für den Dezember 2010, in dem die Sonderzahlung getätigt wird, dieser Privatanteil ermittelt werden, da bislang noch gar kein Fahrtenbuch vorliegt?
Könnte der Einzelunternehmer, um der privaten Besteuerung der Sonderzahlung zu entgehen, das Fahrzeug im Dezember 2010 ausschließlich dienstlich nutzen, und frühestens im Januar 2011, d.h. im neuen Geschäftsjahr, Privatfahrten mit dem Fahrzeug tätigen?
(Wenn wirklich ein Privatanteil auf die Leasing-Sonderzahlung zu versteuern ist, dürfte es nach meiner Einschätzung wohl doch sinnvoller sein, die 1%-Regelung zu wählen – korrekt?)
Besten Dank für Ihre fachkundige Antwort.
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