Frage geschrieben am 19.07.2011 11:30:32Betreff: Leiharbeiter die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte 2009
Rechtsgebiet: Steuerrecht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
hiermit schicke ich Ihnen eine Anfrage bezüglich meiner Einkommensteuererklärung für das Jahr 2009.
Kurz bevor ich meine Erklärung für 2010 abgegeben habe, habe ich erfahren, dass man als Leiharbeiter die Hin- und Rückfahrt zur Arbeitsstätte geltend machen kann. Dies habe ich für 2010 so geltend gemacht und wurde vom FA auch anerkannt.
Gibt es eine Möglichkeiten, die Einkommensteuererklärung für 2009 (Einspruchsfrist ist schon abgelaufen) unter Berücksichtigung meiner Leiharbeitertätig korrigieren zu lassen, damit ich ebenfalls die Hin- und Rückfahrt berücksichtigt bekomme?
Ich habe bereits einen Antrag auf Änderung des Einkommensteuerbescheides 2009 wegen einer neuen Tatsache gestellt, der jedoch abgelehnt wurde, weil die Tatsache nachträglich bekannt wurde.
Vielen Dank für Ihre Bemühungen.
Mit freundlichen Grüßen
R Schmidt
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