Frage geschrieben am 05.04.2008 15:33:00

Betreff: Lohnnachzahlung aus dem Ausland steuerpflichtig_


Rechtsgebiet: Steuerpflicht
Einsatz: € 30,00
Status: Beantwortet
Hallo,
ich habe 2005 bis Oktober im Ausland gelebt und dort, in Mexiko nur einen Teil des vorher vereinbarten Geldes verdient. Diesen Betrag habe ich bei meiner Steuererklaerung von 2005 angegeben. Nun habe ich durch den Einsatz eines Anwaltes dort 2007 eine Nachzahlung direkt auf mein deutsches Konto erhalten. Muss ich diesen Betrag nun hier bei meiner Steuererklaerung fuer 2007 angeben und ist er fuer 2007 mit steuerpflichtig? Fuer Mexiko scheint leider kein Doppelbesteuerungsabkommen zu bestehen.

Viele Dank!


Antwort geschrieben am 05.04.2008 16:26:48
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und gemessen an Ihrem Einsatz wie folgt beantworten möchte:

Mit Mexiko gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen (DBA) vom 23.2.1993. Gem. Artikel 15 dieses DBA werden Einkünfte aus unselbständiger Tätigkeit, von der ich bei der Beantwortung Ihrer Frage ausgehe, in Mexiko besteuert, soweit es sich um keine Aufsichtsratvergütung, Ruhegehälter oder um eine Tätigkeit im öffentlichen Dienst handelt. Somit waren diese Einkünfte in 2005 in Deutschland steuerfrei, sie konnten lediglich im Rahmen des Progressionsvorbehaltes berücksichtigt werden und haben dadurch Ihren Steuersatz auf die übrigen, in Deutschland steuerpflichtigen Einkünfte erhöht.

Die Ihnen in 2007 zugeflossene Nachzahlung betrifft Ihre Arbeit in Mexiko. Daher wäre die Zahlung auf Grund des Artikels 15 DBA Mexiko in Deutschland auch steuerfrei. Es ist aber wie in 2005 (s. Ausführungen oben) die Einbeziehung des Betrages im Rahmen des Progressionsvorbehalts zu berücksichtigen.

Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben geholfen zu haben.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater


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