Frage geschrieben am 22.10.2007 22:06:00Betreff: Lohnsteuerabzug an welches Finanzamt abführen?
Rechtsgebiet: Lohn, Gehalt
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
meine Frage: Es gibt eine Firma (Aktiengesellschaft) mit Sitz im Ort X (Baden-Württemberg), die eine Betriebsstätte im Ort Y (Thüringen) unterhält. In dieser Betriebsstätte arbeiten 2 Mitarbeiter. Wohin muss die Lohnsteuer abgeführt werden? FA von Hauptniederlassung oder FA von Betriebsstätte?
Danke!
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