>Lohnsteuerklasse 2?
> Wenn er jetzt seinen Hauptwohnsitz in diesem Ort anmeldet, wohnt er ja nicht mehr zu Hause
Merkwürdige Logik.
Wenn er nicht mehr zu Hause wohnt, steht der Mutter die Steuerklasse 2 tatsächlich nicht zu.
Ob er zu Hause wohnt, richtet sich aber nicht danach, wo er seinen Hauptwohnsitz gemeldet hat, sondern ob er zu Hause ein Zimmer hat und regelmäßig dorthin zurückkehrt. Dann kann er sich dort ja mit seinem Zweitwohnsitz melden.
von Phantom am 19.10.2011 15:54
Status: Philosoph (709 Beiträge)
Userwertung:
3,9
(von 16 User(n) bewertet)
› Diesen User ignorieren
› Diesen User bewerten
› Beitrag petzen