Frage geschrieben am 04.04.2011 13:23:27

Betreff: Lohnsteuerklasse 3


Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir haben geheirate und unsere Steuererklärung mi einer Software erstellt.Die Software berechnet dass mein Mann trotz Lohnsteuerklasse 3 bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 28000 Euro 5002,00 Euro Steuern zahlen muss. Ich bin selbständig mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 13000 Euro und soll bei Lohnsteuerklasse5 920 Euro Einkommensteuer zahlen.

Die 5000 Euro die mein Mann zahlen soll kommen uns sehr hoch vor den diesen Betrag hat er schon vorher ca. gezahlt mit Lohnsteuerklasse 1. Wieviel Steuer müssen wir ca. bezahlen oder ist die Berechnung richtig?

Vielen Dank


Antwort geschrieben am 04.04.2011 14:20:08
Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
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Steuerberatung
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Sehr geehrte Ratsuchende,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Bei Ihrer Berechnung haben Sie die getrennte Veranlagung berücksichtigt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro in 2010 ergibt sich eine Jahressteuer Ihres Mannes nach der Grundtabelle von € 5.004, bei Ihnen selbst nach der Grundtabelle bei 13.000 Euro eine Jahressteuer von Euro 927 für das Jahr 2010. Bei Ihrem Mann werden die als Lohnsteuer angerechneten 5.000 Euro abgezogen, bei Ihnen würde, da Sie nicht lohnsteuerpflichtig sind, eine Nachzahlung von 927 Euro anfallen. Würde man Ihre Berechnung zu Grunde legen, müssten ZWEI Steuererklärungen – eine für Ihren Mann und eine für Sie selbst – abgegeben werden.

Das Programm hat wahrscheinlich die getrennte Veranlagung als günstigste Veranlagungsart für Sie gewählt, weil Sie im Rahmen der Zusammenveranlagung voraussichtlich schlechter gestellt werden, denn nicht immer ist bei einer Heirat die Zusammenveranlagung günstiger.

Eine genaue, verbindliche Beruteilung kann nur nach Vorlage von detaillierten Unterlagen erfolgen.

Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes helfen.

Mit freundlichen Grüßen


Ulrich Stiller
Steuerberater

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