Frage geschrieben am 04.04.2011 13:23:27Betreff: Lohnsteuerklasse 3
Rechtsgebiet: Steuererklärung
Einsatz: € 20,00
Status: Beantwortet
wir haben geheirate und unsere Steuererklärung mi einer Software erstellt.Die Software berechnet dass mein Mann trotz Lohnsteuerklasse 3 bei einem zu versteuernden Einkommen von rund 28000 Euro 5002,00 Euro Steuern zahlen muss. Ich bin selbständig mit einem zu versteuernden Einkommen von rund 13000 Euro und soll bei Lohnsteuerklasse5 920 Euro Einkommensteuer zahlen.
Die 5000 Euro die mein Mann zahlen soll kommen uns sehr hoch vor den diesen Betrag hat er schon vorher ca. gezahlt mit Lohnsteuerklasse 1. Wieviel Steuer müssen wir ca. bezahlen oder ist die Berechnung richtig?
Vielen Dank
Antwort geschrieben am 04.04.2011 14:20:08
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Bei Ihrer Berechnung haben Sie die getrennte Veranlagung berücksichtigt. Bei einem zu versteuernden Einkommen von 28.000 Euro in 2010 ergibt sich eine Jahressteuer Ihres Mannes nach der Grundtabelle von € 5.004, bei Ihnen selbst nach der Grundtabelle bei 13.000 Euro eine Jahressteuer von Euro 927 für das Jahr 2010. Bei Ihrem Mann werden die als Lohnsteuer angerechneten 5.000 Euro abgezogen, bei Ihnen würde, da Sie nicht lohnsteuerpflichtig sind, eine Nachzahlung von 927 Euro anfallen. Würde man Ihre Berechnung zu Grunde legen, müssten ZWEI Steuererklärungen – eine für Ihren Mann und eine für Sie selbst – abgegeben werden.
Das Programm hat wahrscheinlich die getrennte Veranlagung als günstigste Veranlagungsart für Sie gewählt, weil Sie im Rahmen der Zusammenveranlagung voraussichtlich schlechter gestellt werden, denn nicht immer ist bei einer Heirat die Zusammenveranlagung günstiger.
Eine genaue, verbindliche Beruteilung kann nur nach Vorlage von detaillierten Unterlagen erfolgen.
Ich hoffe, ich konnte Ihnen im Rahmen Ihres Einsatzes helfen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Nachfrage vom Fragesteller geschrieben am 04.04.2011 14:38:20
Sehr geehrter Herr Stiller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Getrennte Veranlagung haben wir bewusst gewählt. Ist es also richtig dass mein Mann trotz Lohnsteuerklasse 3 bei einem Einkommen von Brutto 30.000 Euro die 5000 Euro Lohnsteuer zahlen muss? Ich habe gerade nachgeschaut vorletztes Jahr hatte mein Mann 28.000 Euro Bruttoeinkommen und musste 4.400 Euro Lohnsteuer zahlen bei Steuerklasse 1. Kann es dann sein dass er trotz Lohnsteuerklasse3 5000 Euro zahlen muss? Denn im Internet habe ich seine Werte in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben und da kamen bei Steuerklasse 3 nur knapp 2000 Euro zu zahlende Lohnsteuer heraus. Für Steuerklasse 3 finde ich 5000 Euro sehr viel, das hat er in Steuerklasse 1 bezahlt.
Vielen Dank
Sehr geehrter Herr Stiller,
vielen Dank für Ihre Antwort. Getrennte Veranlagung haben wir bewusst gewählt. Ist es also richtig dass mein Mann trotz Lohnsteuerklasse 3 bei einem Einkommen von Brutto 30.000 Euro die 5000 Euro Lohnsteuer zahlen muss? Ich habe gerade nachgeschaut vorletztes Jahr hatte mein Mann 28.000 Euro Bruttoeinkommen und musste 4.400 Euro Lohnsteuer zahlen bei Steuerklasse 1. Kann es dann sein dass er trotz Lohnsteuerklasse3 5000 Euro zahlen muss? Denn im Internet habe ich seine Werte in einen Brutto-Netto-Rechner eingegeben und da kamen bei Steuerklasse 3 nur knapp 2000 Euro zu zahlende Lohnsteuer heraus. Für Steuerklasse 3 finde ich 5000 Euro sehr viel, das hat er in Steuerklasse 1 bezahlt.
Vielen Dank
Antwort auf Nachfrage vom Steuerprofi geschrieben am 04.04.2011 14:45:17
Sehr geehrte Ratsuchende,
durch die getrennte Veranlagung erfolgt die Besteuerung nach der Grundtabelle. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach Steuerklasse I und nicht Steuerklasse III. Sie können Steuervorteile durch die Splittingtabelle (Steuerklasse III) nur dann erreichen, wenn eine Zusammenveranlagung durchgeführt durchgeführt wird.
Wenn die Zusammveranlagung günstiger ist, sollten Sie diese wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
Sehr geehrte Ratsuchende,
durch die getrennte Veranlagung erfolgt die Besteuerung nach der Grundtabelle. In diesem Fall erfolgt die Besteuerung nach Steuerklasse I und nicht Steuerklasse III. Sie können Steuervorteile durch die Splittingtabelle (Steuerklasse III) nur dann erreichen, wenn eine Zusammenveranlagung durchgeführt durchgeführt wird.
Wenn die Zusammveranlagung günstiger ist, sollten Sie diese wählen.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
Steuerberater
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