Frage geschrieben am 04.05.2010 13:55:53Betreff: Lohnt sich die begrenzte Realteilsplittung
Rechtsgebiet: Außergewöhnliche Belastungen
Einsatz: € 50,00
Status: Beantwortet
Nun möchte ich für dieses Jahr die begrenzte Realteilsplittung nutzen.
Mein Bruttoeinkommen Beträgt 2800€. Meine Frau bekommt 850€ Unterhalt von mir. Zurzeit habe ich noch die Steuerklasse 3. Jetzt würde ich gern wissen ob sich der sofortige wechsel in die Steuerklasse 1 mit begrenzter Realteilsplittung für mich lohnt.
Antwort geschrieben am 04.05.2010 15:32:43
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Steuerberater/Dipl.Betriebswirt Ulrich Stiller
Schwabstr. 40, 71229 Leonberg, Tel: 07152/23331, Fax: 07152/22709
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besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:
Wenn Sie seit November 2009 von Ihrer Frau getrennt leben, ist für das Jahr 2010 zwangsweise eine Einzelveranlagung nach der Grundtabelle = Steuerklasse I für Sie durchzuführen. Diese ist unabhängig davon, ob Sie die Unterhaltszahlungen im Sinne des Realsplittings als Sonderausgaben zum Abzug bringen können oder nicht.
Hat allerdings im Jahr 2010 wenigstens ein Versöhnungsversuch mit Ihrer Frau stattgefunden, dann kann noch einmal eine Zusammenveranlagung für das Jahr 2010 durchgeführt werden.
Ich gehe davon aus, dass die monatliche Unterhaltszahlung in Höhe von 850€ ausschliesslich für Ihre Noch-Ehefrau und nicht für Kinder erfolgt. Desweiteren gehe ich davon aus, dass Ihre Frau, ausser der zu versteuernden Unterhaltsleistung keine weiteren Einkünfte hat und Sie wissen, dass Ihre Frau dem Realsplitting gegenüber dem Finanzamt für jedes Jahr die Zustimmung geben muss. Dies geschieht durch die Abgabe der Anlage U.
Unter Berücksichtigung meiner getätigten Vorgaben und der steuerlichen Pauschbeträge und ohne Berücksichtigung von Kindern ergibt sich ohne Kirchensteuer folgendes:
Bruttoverdienst 2.800 Steuerklasse III Lohnsteuer:200,50€ und Solz 7,70€
Bruttoverdienst 2.800 Steuerklasse I unter Berücksichtigung 850€ Unterhalt
Lohnsteuer 216,66€ und Solz 11,69€
Ihre Frau muss aber monatlich versteuern 850€ nach Steuerklasse I Es fällt keine Lohnsteuer an.
Vorstehende Beträge können nur als Orientierungspunkte dienen, da ich die genauen Einkünfte nicht kenne.
Mit freundlichen Grüßen
Ulrich Stiller
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