Frage geschrieben am 28.07.2010 09:33:46

Betreff: Mieteinnahmen gegen Leibrente


Rechtsgebiet: Haus-, Grundbesitz
Einsatz: € 25,00
Status: Beantwortet
Guten Tag,

ich übernehme gerade mein Elternhaus gegen Zahlung einer Leibrente, da meine Eltern aufgrund ihres Alters die Immobilie nicht mehr bewirtschaften können (Mietverträge etc.).

Das Ganze wird natürlich notariell fixiert und die Leibrente in ihrer Höhe entspricht den bisherigen Mieteinnahmen. Meine Eltern beziehen nr eine geringe Rente und könnten sonst ihren Lebensunterhalt nicht bestreiten.

Frage:
Ist es richtig, dass ich die Mieteinnahmen versteuere und im Gegenzug die Rentenzahlungen als Sonderausgaben angeben kann ?

Lieben Dank für Aufklärung



Antwort geschrieben am 28.07.2010 10:47:07
Steuerberater/ Dipl. Kaufmann Chalet Seaada
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Steuerberatung
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Sehr geehrter Ratsuchender,

besten Dank für Ihre Anfrage, die ich gerne auf Grund Ihrer Angaben und vor dem Hintergrund Ihres Einsatzes im Rahmen einer Erstberatung wie folgt beantworten möchte:

Die vorweggenommene Erbfolge ist ab dem 1.1.2008 geändert worden. Sie können die Rentenzahlungen nicht mehr als Sonderausgaben abziehen. Dies gilt nur noch für den Übertrag betrieblichen Vermögens.
Eine Immobilie kann nicht mehr Grundlage einer Versorgungsleistung gem. § 10 Abs.1 Nr. 1a EStG sein.

Die monatlichen Rentenzahlungen stellen entweder eine Veräußerungsleistung und/ oder eine Unterhaltsleistung dar. Dies ist abhängig vom Barwert der wiederkehrenden Leistungen und dem Verkehrswert der Immobilie.

Bitte lassen Sie sich bei der genauen Ausgestaltung von einem Steuerberater beraten.

Mit freundlichen Grüßen

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